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Bon den Anstalten und Verfügungen rc.
Handelsstraßen, obschon sie unentgeldlich befahren werden können, von denAusländern dennoch nicht besucht, und die gegenüberliegenden badischen Han-delsstraßen, ungeachtet der dortigen nicht unbedeutenden Transitozölle immervorgezogen wurden.
Handelsstraßen müssen aber auch stets unter guter Aufsicht gehalten wer-den, sowohl, hinsichtlich ihrer Sicherheit, durch fleißiges Patrouilliren des zurHandhabung der Sicherheitspolizei angeordneten Personales, als auch hinsicht-lich ihrer Unterhaltung. Bei jeder Witterung und zu jeder Jahreszeit mußdarauf gehalten werden, daß jedes Hinderniß, was sich dem raschen Fortkom-men der Frachtfuhren entgegenstellt, möglichst beseitigt werden. Sie müssendeßhalb schon so angelegt sein, daß sie quer über sanft gewölbt sind, damitdas Wasser immer ablaufen könne. Ausgefahrene Stellen oder Löcher müssenso schnell als möglich wieder ausgefüllt werden, und die Wegeaufscher habendarauf zu halten, baß nicht beständig in einem Geleise gefahren werde, damitkeine Vertiefung entsteht, worin sich das Wasser ansammeln kann. Aber auchdas Fuhrwerk selbst muß von der Beschaffenheit sein, daß es der Straße amwenigsten nachtheilig wird, und gleichwohl bedeutende Lasten, bei dem gering-sten Kraftaufwande. mit der möglichsten Geschwindigkeit fortgeschafft werdenkönnen Es sollten daher überall nur Frachtwagen mit angemessen großenRädern, letztere mit breiten, Platten, quer über geraden und nicht gerundetenFelgen eingeführt, und der Radbeschlag mit Stiften oder Kopfnägeln gänzlichabgeschafft werden, weil Räder mit rundlich geformten Felgen und mit Kopf-nägeln oder Stiften beschlagen, den Straßen am meisten nachtheilig sind undder Transport obenein erschwert wird. Je breiter die Felgen eines Radessind, auf desto mehreren Punkten ruht es, und je größer dessen Umfang ist,um so mehr nähert es sich der geraden Fläche, und um so geringer ist alsoder Eindruck, den es auf die Straße übt. In Gebirgsgegenden leisten solcheWagen, deren Vorderräder einen geringeren Durchmesser haben als die hinte-ren (wie bei den Kutschen) gute Dienste. Die Anziehung wird dadurch ver-mindert, wenn da, wo die Reibung vorgeht, zwei Stoffe sich berühren, welchedieselbe am geringsten gegen einander äußern; z. B. eiserne Achsen und mes-singene Nabenfutter. Die Verbesserungen der Fahrzeuge und Anschaffungder den guten Zustand der Straßen befördernden, werden daher auch von denRegierungen durch gewisse Begünstigungen belohnt. So wird z. B. auf denpreußischen Chausseen, bei Frachtwagen, deren Radfelgen k Zoll und darüberbreit sind, für jedes Zugthier an einem beladenen Wagen H bis. zu ^ und wennder Wagen leer ist I bis s weniger Chauffeegeld erhoben, als bei Frachtwagen,deren Räder solche Felgen nicht haben. Solche Begünstigungen wirken mehrals Strafverbote auf die Verbesserung der Fuhrwerke hin, die nur erbitternund die Frachtführer veranlassen, andere Wege einzuschlagen. Dann aberträgt es zu der Frequenz einer Handelslandstraße noch viel bei, wenn eslängs derselben, in den geeigneten Orten, nicht a» zweckmäßigen Niederlagen,öffentlichen Waagen, geschickten und soliden Frachtfahrern, am Wechsel mitBorspannpferden in nicht zu weit von einander entfernten Orten, an billigregulirten Frachten durch zureichende Concurrenz, so wie an Gäterbestätternoder Schaffnern nicht fehlt.
Fast jeder Staat hat Haupthandelsstraßen, welche lebhafter als alle anderenbesucht werden. Auf diese muß allerdings die größte Aufmerksamkeit gerichtet