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Erster Band.
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Bon den Anstalten und Verfügungen rc.

lale die Aufsicht führen, heißen General-Consuln; Bice-Consulnhingegen diejenigen Personen, welche einem wirklichen Consul zu seinen Amts-verrichtungen beigegeben werden.

§. 13. Dolmetscher.

Dolmetscher, in See- und großen Handelsstädten, wo Geschäfts-leute von allen Nationen zusammentreffen, sind solche Personen, welche meh-rere Sprachen schreiben und sprechen können, und von der Obrigkeit ermächtigtsind, in Geschäftssachen den Sinn von einer Sprache in die andere zu übertra- 'gen. Zur Beförderung des Geschäftsverkehrs sind sie daher wesentlich noth-wendig.

Die geschworenen Dolmetscher haben allein das Recht, Dokumente, Voll-machten und dgl. Schriften zu übersetzen, und bei mündlichen Verhandlungenzum Auslegen zugezogen werden zu können.

Den Consuln wird in der Regel kein Dolmetscher beigegeben. Diesemüssen der Sprache des Landes, in dem sie angestellt sind, selbst mächtig sein,auch deren Idiome sich eigen zu machen suchen, damit sie bei vorfallendenStreitigkeiten nicht erst nöthig haben» sich fremder Hülfe zu bedienen, und raschzu schlichten im Stande sind.

tz, 14. Makler.

Makler, Courtiers oder Se nsale, sind besonders ernannte undangestellte, beeidigte Personen, welche als Vermittler Handelsgeschäfte einlei-ten und Käufe abschließen. Fast überall sind sie von der Obrigkeit eingesetzt,und es giebt nur wenig Orte, wo solches nicht der Fall ist. Nach ihren Ge-schäften werden sie in verschiedene Klaffen getheilt, als: Waarenmakler, Wech-sel-und Geldmakler, Schiffsmakler, Affecuranzmakler.

Waarenmakler sind diejenigen, welche sich bloß mit dem Absatz undder Anschaffung von Waaren beschäftigen, und darin ihre Dienste dem Handels-stande widmen. Sie erwerben sich dabei einen solchen Verrath von Waaren-kenntniffen, als der Kaufmann selbst nur selten besitzen kann. Man kauftdaher durch ihre Vermittelung immer besser und wohlfeiler, und bringt seineWaaren meistens zu höheren Preisen an den Mann, als solches sonst auf ir-gend eine Art geschehen könnte. Deßhalb bedient man sich ihrer auch allge-mein auf großen Handelsplätzen.

Wechsel- und Geldmakler heißen diejenigen, welche Briefe gegenGeld oder Geld gegen Briefe anbieten oder suchen, und hierüber unter Kauf-leuten Geschäfte abschließen. Dadurch, daß sie fortwährend für Die, welcheauf fremde Länder Wechsel abzulassen haben, solche unterbringen, und für Die,welche dergleichen verlangen, solche anschaffen, erlangen sie die genauesteKenntniß des Bedürfnisses beider Theile. Die am meisten beschäftigten Wech-selmakler können daher auch die Wechselcourse nach dem Durchschnitte ziemlichgenau berechnen, was unmöglich sein würde, wenn die Kaufleute selbst dieWechselgeschäfte abmachen wollten. In Deutschland beschäftigen sich die Wech-selmakler auch mit dem Anschaffen und Unterbringen von Slaatspapieren; inEngland und Frankreich hingegen machen die Staaspapier- und Actienmaklereine eigene Klaffe aus. Sie heißen in ersterem Lande utncli - Iirnlcers, inletzterem »xens äo ulinn^v lBörsen-Agenten). In England können Käu-fer und Verkäufer von Staatspapieren das Geschäft direkt unter sich ab-