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Bon den Anstalten und Verfügungen rc. -
und werden diese alsdann, als den Käufern hinlänglich bekannt, betrachtet.Spater erfolgte mündliche Bedingungen, durch den Auctionator bekannt ge-macht, können die geschriebenen oder gedruckten nicht entkräften. Er muß da-her Alles was ihm von seinen Committenten hinsichtlich der Bedingungen vor-geschrieben ist, in dem Anschlage schon mit anführen, und deren Vorschriftenüberhaupt genau befolgen, indem er ihnen für die von seiner Seite geschehenenVernachlässigungen verantwortlich ist. Gegen die Käufer hat er die Verpflich-tung, daß er sie von der Beschaffenheit der zum Verkauf durch die Versteige-rung gestellten Waaren richtig in Kenntniß setzt, ob sie Haverei oder sonstigeBeschädigung erlitten haben, wer Eigenthümer derselben ist, u s. w. Wei-gert er sich, den Namen seines Committenten zu nennen, so wird er selbst fürden Verkauf verantwortlich; im Gegentheile aber ist er ohne alle Verantwort-lichkeit für den guten Zustand und die Richtigkeit der durch ihn verkauftenArtikel, wenn er sich nicht etwa besonders dafür verbürgt hat.
17, Banken.
Banken, Bankinstitute, sind vom Staate bestätigte, oder auchunter dessen unmittelbarer Leitung stehende Anstalten, bei denen man edleMetalle in Barren oder Stangen, oder auch gemünzt, zu irgend einem Behufedes Handelsverkehrs deponircn kann, und durch welche der Umsatz des Geldesbesonders befördert und erleichtert wird, Sie sind die passendsten Orte, umsowohl Gold- und Silberbarren als die daraus geprägten Münzen sicher auf-zubewahren, welche außerdem, mit immer noch erheblichem Riste» und man-nichfaltigen Umständen, in Privathäusern bewacht werden müßten. Im Allge-meinen theilt man sie in solche, die vorzüglich zur Beförderung des Geldum-satzes, solche die zur Abhülfe bei Mangel des Geldes, und solche" die besonderszur Aufbewahrung desselben, so wie der edlen Metalle, dienen sollen. Dieerste Gattung theilt -man wieder in Noten- oder Zettelbanken und Gi-ro b a n k e n; die der zweiten Gattung heißen Leihbanken, und die der drit-ten Gattung Depositenbanken. Wird eine Bank von der Staatsregie-rung errichtet und geleitet, so heißt sie Staatsbank, geschieht dies ab«von Privatpersonen <Actionairs), so wird sie Privatbank genannt'). No-ten oder Zettelbanken stehen unter weit strengerer Aufsicht der Staatsregierunzals die übrigen, weil sich diese derselben gewöhnlich dazu bedient, das von ihrcreirte Papiergeld in Umlauf zu bringen. Bei ihnen werden also Metall!oder Metallgeld gegen Papiergeld, und letzteres gegen ersteres umgetauschtDie Scheine, welche sie auszieht, heißen Banknoten oder Bankzettel
') Die Benennung Bank ist von dem italienischen Worte Luncu oderijunco entlehnt, welches so viel als ein Stand bedeutet, weil die ersten Geld-wechsler in Italien öffentlich auf den Märkten ausstanden und dort in Bude»ihr Geschäft betrieben. Hatte sich einer derselben durch Betrügereien desRechts verlustig gemacht, das Wechselgeschast noch ferner betreiben zu dürfen,so wurde er aus der Mitte der Wechsler ausgestoßen, und sein Wechseltischoder seine Bude wurde zertrümmert. Man sagte alsdann von ihm: „süosiunoo e rotto oder sän sinnen 8 rottn," zu Deutsch: „sein Stand ißzerbrochen;" welchen Ausdruck man späterhin auch gebrauchte, wenn man an-deuten wollte, baß ein Kaufmann betrüglicherweise zu zahlen aufgehört habe,und woraus Wariquerott gebildet wurde.
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