gutsagen. L-'-ie/llsr-'o, die Bürgschaft. Fidejussorische Sicherheit, Sicher-stellung eines anvertrauten Gutes durch Bürgschaft.
Fidiren, Jemandem Zutrauen schenken, Waaren ic. auf Zutrauen verkau-fen. fle'cio, das Vertrauen, die gute Meinung, der Credit. Fü'cio geben,Glauben beimeffen, Waaren oder andere Sachen auf Credit geben.
Li'era, die Messe, der Jahrmarkt, daher Fieranten, diejenigen Handels-leute, Krämer rc. genannt werden, welche vorzugsweise die Messen besuchenund dort ihre Waaren verkaufen.
Filialdandlung, eine Nebenhandlung, eine von einem Handelsmanne aufeinem von seinem Wohnorte entfernten Platze errichtete Handlung. Filial-bank, eine Unlerbank, auf einem von der Hauptbank entfernten Orte.
Filigran-Arbeit heißen die zu Laubwerk durch einander gezogenen oder zu-sammen verschmolzenen Aierrathen aus Gold- und Silberfäden. Insgemeinbezeichnet man jede leicht zerbrechliche Waare damit, die aus Gold oder Sil-ber gearbeitet ist.
Fingiren, erdichten. Fingirte Münzen, erdichtete Münzen, solche Mün-zen, welche nicht wirklich geprägt worden sind, sondern bloß als bestehend an-genommen, und zur Erleichterung der Berechnung der verschiedenen Geld- undWechselcurse der Handelsplätze gegen einander gebraucht werden. FingirteWechsel, solche, worin der Name des Inhabers bloß fingirt ist.
Finissircn heißt gewebte Zeuge glätten, mit Glanz versehen.
Firmiren, die Namens-Unterschrift unter etwas setzen, unterzeichnen.Firma, die Namens-Unterschrift, insbesondere der Name, unter welchem einHandelshaus seine Geschäfte treibt, auch die Art der Namens - Unterzeichnung.Firma geben, heißt einen Bevollmächtigten, einen Handlungsdiener !k. zurUnterzeichnung der Handlungs - Firma berechtigen. Firma haben, ist nundas Recht, von Seiten des Handlungs-Eigenthümers, an seiner Statt unter-zeichnen (firmiren) zu dürfen.
Fiscal, derjenige Beamte, welcher bei Verletzung der Gesetze im Handel,besonders bei Uebertretung -der Verordnungen über die Einfuhr und den Ver-kauf fremder verbotener Waaren, die Gerechtsame des Fiscus zu handhabenhat. Fiskalisch sind diejenigen Güter, deren Einfuhr zwar verboten, dieaber dennoch eingeführt werden- Contreband - Waaren.
Fix, festgesetzt, unveränderlich. Fixe Preise einer Waare, bestimmte,festgesetzte Preise, von welchen nichts nachgelassen oder erhandelt werden kann.Fix auch Präfix, auf Wechseln bedeutet, daß ein mit diesem Ausdrucke ausge-stellter Wechsel ohne Respecttage zur Verfallzeit bezahlt werden müsse.
Flagge, eine gewöhnliche viereckige Schiffsfahne, welche auf die Spitze desMastes, oder den Hintertheil des Schiffes befestigt wird, und durch ihre Farbeanzeigt, von welcher Nation das Schiff sei.
Flämisch, auch vlämisch, eigentlich flammländisch (niederländisch) ausFlandern und Brabant. In Wechseln und Rechnungen, besonders bei Cur-sen, bedeutet es eine fingirte Münzwährung, die sich noch aus den Zeiten er-halten hat, wo Flandern und besonders Antwerpen der Hauptsitz des Handelsgewesen ist.
Flau, bedeutet im Waarenhandel >) wenig Umsatz oder Nachfrage, gerin-ges Begehren, und Gesuch eines Waaren-Artikels; 2) wenig Geschäfte über-haupt; 3) in Absicht der Preise schwankend, unbeständig.