Halten. — Handels - Aufseher,
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heißt Dispache (s. d.1 und derjenige, welcher den Haferei-Schaden untersucht,berechnet und vertheilt, Dispacheur, s. d. Haferei aufmachen, heißt dieEntscheidung über einen Hafereifall, oder eine Hafereiberechnung von Seitendes Seegerichts einholen. Haferei formiren bedeutet, über den gehabtenSeeschaden und die Unkosten eines Schiffes Rechnung halten. Haferei haben,sagt man von einer Schiffsladung, welche auf der Reise bedeutende Unfälleund Beschädigungen an Waaren und Gütern erlitten hat. Haferei -Ord-nung, die gesetzlichen Vorschriften, nach welchen bei entstandenen Seescha-den entschieden, und zugleich auch auf die an jedem Aus - oder Einladeplatzebestehenden Gewohnheiten und Gesetze Rücksicht genommen wird, um jedenTheilnehmer des Schadens vor Prozessen zu bewahren. Ein haferirtesSchiff, nennt man jedes auf irgend eine Art wahrend seiner Reise beschä-digte Schiff. Haferei, heißen auch die Einfahrts-oder Einlauf-Gebührenin einem Hafen.
Halten, im Preise halten, eine Waare nicht unter einem bestimmtenPreise verkaufen; auf eine Waare halten, sie nur unter gewissen Vortheilhaf-ten Bedingungen an Jemand im Kaufe überlassen.
Hand, wird in verschiedenen Zusammensetzungen beim Handel gebraucht,als: aus der ersten Hand; eine Waare aus oder von der ersten Hand kaufen,heißt, sie unmittelbar von dem Erzeuger ober dessen Eommisflonair erkaufen.Einen Wechsel von der Hand ausstellen, für eine Schuld oder erkaufte Waarerc. einen eigenen Wechsel an die Ordre des Verkäufers oder Gläubigers aus-stellen. Unter der Hand , etwas unter der Hand kaufen, es von einer Per-son, welche nicht gewöhnlich damit handelt, oder durch einen Zufall um bil-ligen Preis kaufen. In festen Handen sein, sagt man von Waaren, welcheim Besitze solcher Kaufleute sind, die des Geldes nicht bedürfen, und bei un-günstigen Verkaufs-Aussichten ruhig abwarten können, bis die Gelegenheitzum Absätze vortheilhafter wird. Freie Hand haben, ist: bei Abschließungeines Geschäfts, oder Ein - und Verkauf einer Waare durch Vollmacht undfür Rechnung eines Andern, ohne Verantwortlichkeit, thun können, was mandem Vortheile des Freundes, für welchen es geschieht, am angemessenstenglaubt. Handbuch, wird von einigen das Memorial und die Strazza ge-nannt. Handkauf und Handverkauf nennt man: I) den Kauf und Ver-kauf der Waaren im Einzelnen und Kleinen, en ü<';tnil; 2) den Ein- undVerkauf einer Waare in Bausch und Bogen. Handschein ist 1) jeder überden Empfang einer Waare, Geldsumme rc. ausgestellte, eigenhändig unter-schriebene Brief oder Schein; 2) eine Art unförmlicher Schuldverschreibung,in Briefform. Handschrift, jede von Jemandem eigenhändig ausgestellteSchrift. Handwechsel heißt I) die Auswechselung einer Münzsorte gegen dieandere an ein und demselben Orte; 2) auch ein von der Hand ausgestellterWechsel. Handgewölbe, ein Neben- oder Beigewölbe außer dem Verkaufs-gewölbe.
Hakldels'- Ailfseher, l) Handels-Consul, ist jene öffentliche Person, wel-che von einem handeltreibenden Staate an den vorzüglichsten fremden Handels-plätzen unterhalten wird, um dort für den Vortheil seines Handels zu wa-chen, und seinen an demselben Orte in Handels-Angelegenheiten sich aufhal-tenden Unterthanen Schutz und Beistand zu leisten; 2) der in einem Orte,Hafen, Stadt rc. angestellte Beamte, umüberdieOrdnung undBeobachtung der
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