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Erster Band.
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558
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Comtoir - Wissenschaft.

terliegt nur das eine Exemplar dem eigentlichen Quittungs-Stempel; zudem zweiten aber ist ein 15 Sgr. Stempel zu verwenden.

11) Empfangschef» über eine Geldsumme, wofür der Empfänger demZahler Rechnung zu halten hat.

Von Herrn Gutmann hierselbst empfing ich am heutigen Tage Vier-hundert und fünfzig Mark Bco. in Friedrichsd'or ä Bco. Mrk. 11 ^. Ich be-scheinige die Empfangnahme und werde demselben dafür Rechnung halten.

Hambu rg, den 31. October 1835.

Für Bco. Mrk. 450 in Frd'or.

Ilerndarcl 6ötte.

12) Schein über einen zum Einziehen empfangenen Wechsel.

Am heutigen Tage erhielt ich von Herrn Fromme Fünfhundert ThalerSilbergeld in einem Wechsel, gezogen von Johann Bäsecke in Berlin, vomso. November, vier Wochen Dato. Ordre Philipp Langermann auf An-ton Paulssen in Breslau, wofür ich demselben nach Eingang Rechnunghalten werde.

Frankfurt a. O.. den 4. December 1835.

6ott!rel> IllerrborZf.

Man nimmt auch wohl Abschrift der Vorder- und Rückseite des Wech-sels und bescheinigt dessen Empfang hierunter etwa so:

Das völlig gleich lautende Original der vorstehenden Abschrift habe ichheute von Herrn Fromme erhalten, und werde demselben nach EingangRechnung dafür halten, wie ich hiermit bescheinige.

13) Schein über den Empfang eines Geld-Packets.

Hiermit bescheinige ich den Empfang eines versiegelten Packetes, gez.U. 8. THIr. soo, worin nach Angabe soo Thaler Kassenanweisungen be-findlich sein sollen, welches Herr Küster hieselbst am heutigen Tage mireinhändigte.

Magdeburg, den 2. März I83S.

Proton 8eN/rn'ock.

Der Empfänger bescheinigt, wie man siebt, bloß die richtige Ablieferung,ohne eine Ursach anzugeben, warum und wozu das Geld ihm übergebenwurde. Wird aber ein solcher Schein verlangt, so muß man sich zuvor über-zeugen, daß die Siegel und die Verpackung unbeschädigt sind; auch kann manes zu mehrer eigener Sicherheit von dem Abgeber noch mit dessen eigenem Pet-schaft versiegeln lassen, oder, im Falle die Verpackung und die Siegel einenZweifel über die Richtigkeit des Inhalts veranlassen, man zahlt das Geld inGegenwart des Ueberlieferers, ehe man den Schein ertheilt.

14) Aehnlicher Schein mit Nennung des Uebersenders.

Durch Schiffer Hinze aus Arneburg empfing ich heute ein versiegeltesPacket, gez. 1IVV mit 30V Thlr. 1, wiederholt: Dreihundert Thaler inganzen Stücken, welches ihm von Herrn Adolph Gbring in Torgau zurUeberlieferung an mich übergeben wurde. Ich bescheinige daher die richtigeAbgabe desselben.

Magdeburg, den 2. September 1835.

//eiirrr'ok ll^ellenüv/er.