Band 
Erster Band.
Seite
559
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Comtoir - Wissenschaft. 559

15) Schein über eine empfangene Summe, die an einen Dritten über-

liefert werden soll.

Einhundert zwanzig THIr. in 2oLr. Stücken, habe ich heute, auf hie-sigem Platze, von Herrn Drude erhalten, um solche bei meiner Ankunft inBerlin an Herrn Salmeyer daselbst zu überliefern, welches ich hiermitbescheinige. Gegen Rückgabe dieses Scheines werde ich s. A. dem HerrnDrude Quittung des Empfängers zustellen.

Dresden, den ld. November lS3S.

Meollor //'enllebvrn,Reisender des Hauses Schulz in Berlin.

16 ) Doppelter, jedoch nur einfach gültiger Schein über eine Zahlung

für Rechnung eines Dritten.

Durch gegenwärtigen, in Duplo ausgestellten, jedoch nur einfach gülti-gen Schein bekenne ich, am heutigen Lage von Herrn gierig hier, Agentdes Hauses Färber L Co. in Berlin, für dessen Rechnung VierhundertTh al erstn Pommerschen Pfandbriefen erhalten zu haben. '

Stettin, den S. April 1836.

Oottsc/ral/c.

17) Dreifacher, jedoch nur einfach gültiger Schein.

Daß mir Herr Banquier Men del hierselbst am heutigen Tage, aufOrdre <in Auftrag! des Hauses Löwe A Manheimer in Hamburg, fürRechnung des Herrn Wichendahl in Amsterdam, Einhundert Stück neueDucaten richtig einzahlte, bezeuge ich durch diesen in 3 Exemplaren ausgefer-tigten, jedoch nur einfach gültigen Schein.

Berlin, den lo. Juni I83S.

Ooorg' Istern/ttrrrl.

Jener doppelt ausgefertigte Schein wurde von dem Auszahler deßhalbverlangt, damit er sich sowohl gegen den Empfänger als gegen seinen Eom-mittenten sicher stellen konnte; in gleicher Absicht verlangt der Auszahler dertvo Ducaten drei Eremplare des Scheines, um nämlich eines für sich zu be-halten, und zwei seinen Committenten zu übersenden, die wieder eines an sichnehmen, und eines dem sie mit der Berichtigung Beauftragenden zusenden.

18) Empfangschein über Waaren, die für Rechnung eines Dritten über-geben oder bezogen wurden.

Von Herrn Fabrikant Funk aus Chemnitz heute einen Ballen baum-wollene Waaren gezeichnet /,/t. //alle, Brutto Einhundert Sechs und drei-ßig Pfund schwer, für Rechnung des Herrn Leopold Ritter in Halle, zuweiterer Beförderung, durch Fuhrmann Dippe aus Eilenburg erhalten zuhaben, bescheinige ich hiermit.

Leipzig, den 4. August lS35.

//(stur5'?; /i(st/st(/(stc.

19) Tilgungs- und Mortificationsschein.

Wenn Jemand ein Darlehn zurückzahlt, welches er gegen Handschriftnahm, so kann er deren Rückgabe außer der Quittung verlangen. Ist dieseverloren gegangen, so wird statt deren ein Mortifications- oder Til-gungs- Schein gegeben. In diesem muß das fehlende Document genau