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Comtoir-Wissenschaft.
bezeichnet/ und die Erklärung enthalten sein, daß der daraus hervorgegange-nen Verbindlichkeit völlig Genüge geleistet, und das Document also völlig un-gültig ist. Luch wirb dessen Verlieren, um Mißbrauch zu verhüten, durchöffentliche Blatter bekannt gemacht. Im Preußischen muß zu einem solchenMortificationsscheine, wenn die Summe, über welche er lautet, den Betragvon 50 Thlr. erreicht, ein lS Sgr Stempel verwendet werden.
Formular eines Mortisications - Scheins.
Der Tuchfabrikant Herr Anton Werkmeister hat mir heute das ihmam ersten Februar v. I. gegen Obligation geliehene Capital von Dreihun-dert Thalern, 4K Zinsen richtig zurückgezahlt. Da aber das Schulddo-cument verloren ging, so erkläre ich solches hiermit bei dessen etwaiger Prä-sentation, von wem sie auch geschehe, für ungültig; sollte es sich bei mir nochvorfinden, so verspreche ich, es dem Herrn Werkmeister einzuhändigen.
Görlitz, den l Februar ISSö.
klottkreö //«uemann.
Dieser Schein enthält auch zugleich das Anerkenntniß der geleisteten Zah-lung. Es würde daher, im Falle er als Belag vor einer öffentlichen Behördedienen sollte, noch der Quittungsstempcl umgeschlagen werden müssen.
20) Depositen - Schein.
Uebergiebt Jemand einem Andern Geld oder sonstige Effecten zur Auf-bewahrung ssn Depositum!, um es nach einiger Zeit wieder zurückzufordern,so stellt der Empfänger (Depositar) dem Ueberlieferer (Deponenten) über dasin Verwahrung Genommene ein Document aus, welches Depositenscheinheißt.
Formular eines Depositen-Scheins.
Daß mir Herr Kaufmann Walters aus Dresden, bei seiner Abreisevon hier nach London, ein Kästchen von schwarzem Ebenholz mit silbernem Be-schläge übergeben hat, worin sich Eintausend Stück Louisd'or befinden,die in meiner Gegenwart gezählt und in das Kästchen gelegt wurden, welchesHerr Deponent selbst verschloß und den Schlüssel an sich nahm, bescheinigeich hiermit.
Ich mache mich verbindlich, das besagte Kästchen, so , wie es mir über-liefert wurde, bei der Aurückkunft des Herrn Walters, demselben per-sönlich . oder auf seine Anweisung, dem von ihm Bevollmächtigten zurückzu-geben; hafte jedoch für keine andere als durch mich selbst herbeigeführte Gefahr.
Hamburg, den s. Juni 1SZ5.
Dretrrcü Ueüreir».
2l) Empfangschein über das zurückerhaltene deponirte Kästchen.
Daß mir der Herr Banquier Dietrich Behrensin Hamburg, das beiDemselben vor zwei Monaten durch mich deponirte Kästchen von schwarzemEbenholze, mit silbernem Beschläge, nebst den darin befindlich gewesenen Ein-tausend Stück Louisd'or, richtig und unversehrt am heutigen Tage wiederüberlieferte, wird von mir, unter Zurückgabe des von dem Herrn Depositarausgestellten Scheines über das Depositum, dankbar bezeugt.
Hamburg, den 5. August 1SZ5.
Lrnst ss^ottcrs.