Comtoir - Wissenschaft.
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Die sämmtlichen Exemplare des Connossaments müssen in einer bestimm-ten Zeit (gewöhnlich 24 Stunden) nach der Ladung ausgefertigt und unterzeichnet sein. Damit sich der Führer des Schiffs (Schiffscapitain, Schiffer)davon überzeugt, daß die darin angegebenen Frachtstücke ihm wirklich überlie-fert sind, so stellt er beim Empfange derselben besonders wenn er auf Stück-güter angelegt hat, ein Recepisse oder einen Empfangfchein über dieerhaltenen Frachtstücke aus und vergleicht damit das Connossament.
Von diesem letzteren hat man gewöhnlich auch gedruckte Formulare, dienur auszufüllen sind.
Formular eines Connossaments.
Ich Curt Iahn, aus Harburg, Schiffer von meinem Schiff ,.Dieschmucke Grete", welches jetzt in Hamburg in Ladung liegt, um mit erstem gu-ten Winde nach Oanzig zu segeln, wo meine rechte Löschung (Entladung)sein soll, erkläre und bekenne hierdurch, daß ich im Raum meines genanntenSchiffes von Herrn Philipp Wild aus Hamburg erhalten habeL. HL. Drei Faß Raffinade, gewogen Brutto 30 Ctnr.
Nr. 1. st 3. 72 Pfd.
mit nebenstehenden Zeichen und Nummern versehen, wohl beschaffen und ingutem Stande, und verspreche solche, nach glücklich zurückgelegter Reise, indemselben guten Zustande, wie ich sie empfing, in Danzig an Herrn Ferdi-nand Peilert oder dessen Ordre richtig abzuliefern, und zwar gegen Be-zahlung der bedungenen Fracht von
Vier Thäler Gold pr. (Zentner, nebst zehn Procent Caplakenund die Haverei nach Seegebrauch.
Für die richtige Erfüllung meiner Obliegenheit verbinde ich meine Per-son, mein Vermögen und das Schiff mit allem Zubehör, und habe darüberdieses Connossament in drei, jedoch nur für eines geltenden Eremplaren, ,von einerlei Inhalt, eigenhändig ausgestellt und unterschrieben.
Hamburg, den....
Inhalt undGewichtmirunbekannt.
Der Gesellschafts-Vertrag,
die
namentlich vereinte Gesellschaft, die Commandite, die namenlose Gesell-schaft, Bemerkungen darüber, das Participations-Geschäft, wesentlicheBestandtheile eines Gesellschafts-Vertrags.
Ge sell sch a st s - V ertrag. Societäts-Vertrag (6ontrat äe8ne!6tü) heißt die gegenseitige schriftliche Verpflichtung zweier oder mehrerPersonen, die in Gemeinschaft ein Unternehmen ausführen, und den darauserwackjenden Vortheil oder Nachtheil (Gewinn oder Verlust) ebenfalls gemein-schaftlich genießen oder erleiden wollen, sowie dre Theilhaber desselben insge-sammt Gesellschaft oder Compagnie genannt werden.
Solcher Gesellschaften giebt es überhaupt zweierlei Arten, nämlich: