Comtoir-Wissenschaft.
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Gesellschasts-Vertrag einer durch )tctim gegründeten Commandite.Zwischen den Unterschriebenen (Vor- und Zunamen und Wohnort dercommanditirten Geschäftsführer einerseits, und (Vor- und Zuname undWohnort jedes Commanditairs; andererseits, ist folgender Gesellschafts-Ver-trag abgeschlossen:
I Die Herren (Vor- und Zunamen der commanditirten Geschäftsfüh-rer) errichten in Hamburg ein Handlungshaus unter der Firma .... aufActien. Als Geschäftsführer haben sie allein die Unterschrift.
In der Firma wird den Namen der Geschäftsführer das Wort „Com-pagnie" hinzugefügt, und werden darunter die Actionnaire verstanden.
II. Die Geschäfte des Hauses sollen besonders im Wollhandel, in derFabrikation roher Tücher, den Ein - und Verkäufen nr Commssion bestehen,sich übrigens auf jede durch die Ortsverhältnisse zulässige Unternehmung aus-dehnen, jedoch mit folgenden Ausnahmen:
Es ist den Geschäftsführern nicht gestattet:
1) Versicherungen zur See für Rechnung des Hauses anzunehmen;
2 ) Geschäfte in Staatspapieren zu machen;
3r sich nicht in Acceptalionen einzulassen, die nicht gedeckt sind, es wäredenn, daß Wechsel von Häusern gezogen wären, deren Solidität hinlänglichbekannt ist, doch darf eine solche unbedeckte Accevtation die Summe von zehnTausend Mark Banks nicht überschreiten. Auf Waaren in Consignation, diesie in Händen haben, kann jedoch vorschußweise acceptirt werden, wenn ihrWerth wenigstens mehr als ein Drittheil der acceptirken Summen beträgt.
III. Das Capital der Handlung soll in dreimal hundert Tausend MarkCour. baar bestehen, und zwar in Actien. jede zu fünf Tausend Mark klingendCourant. Von diesen verpflichtet sich jeder Geschäftsführer fünf zu nehmen.
IV. Diese Actien werden folgendermaßen übernommen:
Zehn von dem Geschäftsführer (Name des Einen derselben)
zusammen.Mrk. C. 50,000
Zehn von dem Geschäftsführer (Name des Andern derselben)
zusammen. . . - - 60,000
und von den Commanditairen (Vor- und Zunamen, sowieder Wohnort jedes Commanditairs nebst der Anzahlder Actien und Summen, wofür sie zeichneten), zu-sammen .- - 200,000
Zusammen Mrk. C. 300,000Diese Summen müssen binnen einem Monate, gegen Beziehung derActien, in die Handlungs- Casse eingezahlt werden. Einsendung der baarenGelder oder Rimessen haben die Actionnaire auf eigene Gefahr zu besorgen;auch trifft fle jeder durch Verspätung entstehende Schaden und Verlust.
V. Die Dauer der Handlung ist auf zel/n Jahre bestimmt, und soll mit
dem heutigen Tage ihren Anfang nehmen und an demselben Tage im Jahre... ihr Ende erreichen. '
VI. Am Ende eines jeden Jahres wird eine Inventur und eine Bilanzgemacht, wovon jeder Actionnair eine von den Geschäftsführern beglaubigteAbschrift erhält. Die Führung der Bücher geschieht nach Art der doppeltenBuchhaltung.