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Dritter Band.
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Packhöft. Niederlagen. Börsen. 15

Melder zur Kasse, entrichtet bort den Gefällcbetrag und empfangt die, mit demdießfallsigen Vermerk versehene, Anmeldung zurück,

§. 46, Wenn die hiernach abgefertigten Waaren auf dem Niederlage-schein abgeschrieben worden, erfolgt die Ueberlieferung derselben Seitens desPackhofs-Berwalters aus der Niederlage, gegen Empfangnahme der quittirte»Abmeldung; das eigentliche Niedcrlagegeschaft ist geschloffen und die Waaremuß auch von dem Erpeditionshofe unverweilt fortgeschafft werden,

§. 47, Sind die Waaren zur Versendung nach dem Anlande und zwarnach solchen, mit Haupt-Steuerämtern besetzten Orten, welche nicht das Nie-derlagerecht haben, bestimmt, so muß der Begleitschein auf specielle Revisionausgestellt werden; nach dessen Inhalte, erfolgt an jenem Orte die Gefalleent-richtung.

Es gelten daher, für diesen Fall, die Bestimmungen?, 4 4 biß 46, mitdem Unterschiede, daß, statt der Gefalleentrichtung, die Extrahirung des Be-gleitscheins eintritt,

§ 48, Sollen die Waaren nach einem Orte, welcher das Niederlage-recht hat, gehen, so geschieht die Expedition genau eben so, wie, für die Waa-renabfertigung auf Begleitschein nach dem Auslande in den folgenden §. 49—SS, vorgeschrieben ist, mit dem Ausätze, daß in dem Begleitscheine die bereitsverstrichene Lagerfrist der Waare angegeben werden muß. Ist indessen in derAbmeldung besonders bemerkt, daß die Waaren in der andern Packhofsstadtnicht zur Niederlage kommen, sondern ganz versteuert werden sollen, dann fin-det ganz dasjenige statt, was im Z. 4 7, bestimmt worden,

§, 49, Bei der Abmeldung zur Versendung nach dem Auslande, übersolche Waaren, welche sich unter Plombage oder anderm Verschlüsse in derNiederlage befinden !§, 1 L,), muß angegeben werden, ob der Abmelder vonder Verftattung des §. 46, der Zoll-Ordnung, wegen Weitersendung der Waa-ren, ohne Revision, Gebrauch zu machen wünscht.

§, so. Das Haupt-Zollamt kann diesen Antrag bewilligen oder versa-gen, Die Bewilligung kann nur erfolgen, wenn die abgemeldete Waare denhöchsten Durchgangssatz tragt, oder wenn die allgemeine Revision des Collo,zur richtigen Anwendung der Durchgangsabgabe, für den Kurs hinreicht.

§, Sl. Wenn hiernach der Abmeldungsxunkt berichtigt ist, und dieWaare mit schon vorhandenem Verschluß weiter geht, so wirb, auf den Grundder Abmeldung, der Begleitschein, unter Benennung des Amts, mit dessen Ver-schlüsse die Waare versehen ist, dann ausgefertigt, wenn der Verschluß bei ei-nem andern Amte angelegt worden,

§, 52 , Mit dem Begleitschein und der Abmeldung verfügt sich der Ab-melder, nach geleisteter Berichtigung der Durchgangsabgabe, zur Niederlage,wo ihm, gegen Aushändigung der Abmeldung und nach erfolgter Abschreibungder Maaren auf dem Niederlageschein, dieselben zur Versendung verabfolgtwerden

§, SS, Liegen die Waaren nicht schon in der Niederlage unter Verschlußoder wird solcher, Behufs der Revision abgenommen und die Revision hat,nach Vorschrift des §. 4S. stattgefunden, so muß, in der Regel, der Waaren-Verschluß eintreten.

Nur dann kann derselbe unterbleiben, wenn eine Vertauschung mit gleich-namigen inländischen Waaren, oder eine, dem Steucrintereffe nachtheilige.