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Dritter Band.
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Die englischen Docks.

in die Docks ziehen, Ausladen u> s. w>, so wie der Gebrauch der Docks ». staufrede Zeit, doch nicht über acht Wochen, vom Tage der letzten Aus-ladung.

Schiffe, welche das Lösssn o d er L a d en, so wie dasAbtakeln von der eigenen Mannschaft besorgenlassen.

In der Ausfuhr-Docke. Schiffe, welche das Löffen durch dieeigene Mannschaft vollbringen; der Gebrauch der Docks für jedeZeit, doch nicht langer als vier Wochen vom Tage der Ankunft . 0 9

Schiffe, welche in den Docks nicht gelöffet haben, zahlen für den Auf-enthalt darin, für jede Woche vom Tage der Ankunft ....OKSchiffe, die aus irgend einem Hafen des Vereinigten Königreichs kom-men, oder sonst einem europäischen Hafen, der nicht im BaltischenMeere liegt; mit Ladungen zum weiter Verschiffen, zur Abliefe-rung an Bord anderer Schiffe oder zur Landung bestimmt, welche

nicht länger als drei Wochen bleiben.Ob

Iachtschiffe und Küstenfahrzeuge, mit Mauersteinen an Bord zu lie-fern, welche nur eine Woche bleiben .. 0 3

Schiffe, welche wieder in den Docks anlegen, nachdem sie außersolchen sich haben ausbessern lassen, zahlen nur I Penny für die Regi-ster-Ton der Woche, und wird ihnen die beim ersten Aufenthalte nicht

benutzte Zeit gut gerechnet.

Wochenmiethe über die angegebene Zeit xsr Woche ...... 0 t

Süd-Docke. Schiffe, die sich nicht in solche zum Abtakeln bege-ben, gleich nachdem sie in der Einfuhr-Docke gelößt und daselbst die

Unkosten entrichtet haben, sind ..frei.

Schiffe, die von ihrer Mannschaft das Löffen besorgen lassen, für jede

Zeit, doch nicht über sechs Wochen vom Tage ihrer Ankunft . . 0 4

Fahrzeuge ohne Ladung, welche in keinem Bassin der Docks gelößthaben, für jede Zeit, doch nicht über sechs Wochen von der Ankunft

zu rechnen. 0 5

Iachtschiffe und Küstenfahrer, welche Mauersteine an Bord anderer

Schiffe liefern, die nur eine Woche bleiben ....... 0 3

Schiffe, welche wieder in den Docks anlegen, nachdem sie außersolchen sich haben ausbessern lassen, zahlen nur für die Register-Ton APence Miethe die Woche, und wird ihnen die beim ersten Aufenthaltenicht benutzte Zeit gut gerechnet.

Schiffe, die über die bestimmte Zeit in den Docks liegen bleiben . . o E

Dampfbooie, um abzutakeln, für jede Zeit, doch nicht unter vier Wo-chen, für die Ton (nach deö Erbauers Messung). 0 5

Derselben Miethzins nach Verlauf der ersten vier Wochen für die Ton

(nach des Erbauers Messung) ........... 0 1

Vorstehende letzter» Taxtpreise umfassen jedoch keinsswegcs, was fürAufziehen, Anker werfen, Anker lichten und Umlegen zu entrichten ist.Schiffe, welche Ladungen aus den Speichern einnehmenwollen, die in der Einfuhr-Docke (der Docke für mit La-dungen angekommene Schiffe) liegen.

Schiffen, wie den ebengenannten, wird zu Einnahme neuer Ladungen