Band 
Dritter Band.
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72 Die englischen Docks.

vorn 22. Sept. bis 20. März Oeffnung 7 Uhr Morgens, Schluß 6 UhrAbends.

Erlaubniß, um zu jeder Stunde hinein und heraus zu kommen, beiKrankheiten oder sonstigen außerordentlichen Fallen, erlangt man auf Anbrin-gen bei dem ersten Polizeibeamten, der zur Ansicht innerhalb der Docks stetsanwesend ist. Die Constabler, die Wächter und Feuerleute weisen nach, woman solchen antreffen kann.

„Einlaßkarten für die vorbenannten Stunden, wo Docks geöffnet sind,werden auch weiblichen Individuen ertheilt, die zu den Familien der Capi-taine und der Lieutenants der in den Docks liegenden Schiffe gehören, wennman sich während den Geschäftsstunden an den OberaufseHer der Docks wen-det; doch müssen dergleichen Einlaßkarten dem Aufseher der Docks beim Wie-deraustritt aus solchen zurück gelassen werden. Frauenzimmer, die als Pas-sagiere mit den Schiffen in den Docks ankommen, und welche wünschen, ander Landstite abzusteigen, erhalten vom Capitain oder wer das Schiff befeh-ligt, einen Attest, welcher unter dem Thore vorgewiesen und bei dem Aufseherdes Thores niedergelegt wird. -

„An Sonn- und Feiertagen werden keine Besuchenden zugelassen, solchemüßten denn in Verrichtungen kommen.

„Auf allen in den Docks liegenden Schiffen und Fahrzeugen haben Be-amte, Constabler, Feuerleute, Wachter so wie andere bei der Compagnie An-gestellte freien Zutritt, weshalb nach Dunkelwerden die Schiffshunde auf denVerdecken angelegt werden müssen.

„Tonsgelder und Gebühren für Schiffe sollen, wenn es möglich ist denLag vorher, ehe die letztern die DockS verlassen wollen, entrichtet werden, unddeßhalb den Docks-Auffehern so bald wie möglich die beabsichtigte Abfahrt an-gezeigt werden. Die Rechnungen dieser Gebühren können in der Expedition,in der die Angabezettel einzureichen sind (Manifest Okkvv), erhalten wer-den, und der Betrag derselben ist an den Einnehmer zu bezahlen; gegenVorzeigung der Quittung in gedachter Expedition, wird für das Schiff eineAusgangskarte ertheilt, welche beim Austritt des Schiffs aus beu Docks beimDocksaufseher niedergelegt werden muß.

„Zur Bequemlichkeit für Rheder und Schiffseigenthümer-, und um dieGeschäfte zu beschleunigen, werden von der Compagnie Dep o si to-C ontieröffnet, weßhalb man sich an denjenigen Commks in der Einnahme-Expedi-tion zu wenden hat, der mit Führung des Depositen-Conto-Buches beauftragtist. An der Manifest Office können die Weder, die Capitaine, so wie dieMakler auf Verlangen Frachtbücher (kreiAlrt-dooks) erhalten.

Folgende Tagesstunden sind für die Geschäfte des Zolls innerhalb derDocks festgesetzt worden:

vom I. März bis 3l. October von ß Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmit-tags;

vom I. Nov. bis Ende Februar von S Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmit-tags.