73
Die englischen Docks.
Tabelle des Tonsgeldes, welches Schiffe zu entrichten ha-ben, die sich in die Katharinen-Docks legen, um zu lössenoder Fracht einzunehmen.
Schiffe kommendvon: den Hafen desVereinigten König-reichs, von den In-seln Man, Jer-sey, Guernseyoder Sark oder an-dern europäischenHafen außerhalb desbaltischen Meeres,zwischen dem Nord-kap und UshantAus andern Hafen .
Ankommende Schiffe.
8. <1. > Erlangte Freihei-ten dafür. DerGebrauch und dieBenutzung der Dockswahrend V Wochenvom Tage des Ein-tritts; die Befugniß,K s Ladung einzuneh-men und zum Behufvon Ausbesserungendie Docks zu verlas-sen und wieder in0 k / l solche zurückzukeh-
0 s"
Nach Ablauf der0 Wochen tritteine Abgabevon einemPenny wö-chentlich fürdie Negistertonein »s. In derfolgenden Ta-belle ersieht manden Nachlaßdarauf, wenndasSchiffaus-gebeffert wird.
') Sollte außerdem am Bord Ausbessern durch den Küper nothwendigsein, so wird bei der zweiten und dritten Klasse obigen Kosten für Bandendrei Pence für die Register-Ton hinzugefügt.
Schiffe aus Spanien und Portugal mit Ladungen von Wolle und Kork-holz, so wie die mit Lebensmitteln und Kernladungen, erlangen einigen Nach-laß, siehe-die folgende Tabelle.
Gebühren und Kosten für die von der Compagnie ausgela-denen Ladungen.
Erste Klasse. Schiffsladungen, welcheentweder ganz oder zum Theil aus Oxt-hoften und Wertzolls Zucker bestehen, mitEinschluß des Küperlohnes an Bord unddes Ausbesserns der^ässer ....-Zweite Klasse. Auckerladungen in Säckenoder Kisten, so wie andere Waaren lausgenommen Talg, Hani, Getreide, Holz,Pech, Theer, Heu ober Strohs, die in Fäs-sern, Ballen, Seronen, großen und kleinenKisten oder ähnlichen Verpackungen beste-I hen, eben so Zink, Metall in Blöcken,
I Stangen, Platten und Blechen:
8 . 3 .
1 k
per Register-Ton.