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Die englischen Docks.
men abzutragen, zu welchem Ende gedachte Abgabe» errichtet wurden. So-bald dieses geschehen sein wird, werden letztere gänzlich aufhören und dieSchifffahrt der Themse dann auch von dieser gänzlich befreit sein.
Die für Leuchtfeuer und Lootsen sind bei weitem die drückendsten. Umderen Größe und Beschaffenheit zu zeigen, steht hier eine Angabe derselben,wie solche im Jahr l83I ein amerikanisches Schiff von 482 Tons Gehaltund 18 Fuß tiefgehend, von dem Augenblick an, da solches in dem Eanal ei-nen Lootsen an Bord nahm, nebst den Unkosten der Landung und Ladung inden London-Docks, incluflve der Seit bis zur Entlastung des Lootsen bei derAbfahrt entrichtet hat.
i-.
8. «1.
i) Angabe, Bestellung davon u. s. w. . .
2
10 6
Tonsgeld bei der Ankunft bck. und Angabe .
10
12 0
do. bei der Abfahrt.
10
7 6
Den Lootsen an Bord zu nehmen . . .
Pfd. 4 0
0
Lootsengeld bis zu den London-Docks .
17 0
6
desgl. auswärts bis in die See . , .
17 0
6
36
1 0
Für Boote und Mannschaft auf dem Flusse bei
der Ankunft und Abreise . . . .
10
0 0
Für Leuchtfeuer rc. bei der Ankunft . .
Pfd. 27 >3
8
desgl. bei der Abreise . .
27 13
8
"> Abgaben an Trinityhouse und Atteste daher 3 1
2
58
8 ü
"> Docksunkosten, 9>I. per Ton . . .
Pfd. ,8 l
6
do. für Lössung der Ladung
16 1
6
3S
3 0
'> Für Befreiung zur Abfahrt . . . .
2
7 0
166
0 6
Leuchtfeuer des Trinityhouse ....
Pfd. IL k
2
do. von Forcland und Neß . .
8 7
6
do. von Ramsgate und Dower
4 0
6
27
13 8
Abgabe an Trinityhouse .....
2
Makler.
0
3
r 2
Das Maklerlohn ist bestimmt 2j H von
der Fahrt bei ankommenden.
5^- H bei abgehenden Schiffen.
*) Dieses sind Maklerlöhne, ungerechnet desjenigen von der Fracht.
—) Bei einer Docksabgabe von Sei. hat
das Schiff einen
Monat freie
Liegezeit; die Unkosten für die Lössung des Schiffes können gänzlich erspart
werde», wenn das Schiffsvolk solche bewerkstelligt.
Es geht hieraus hervor, daß ein solches Schiff, welches durch den Kanalin die Themse einlauft, im Ganzen lL8 Pfd. S«. sä. Unkosten hal, und daßdavon I VS Pfd. 9s Kck. allein auf Leuchtfeuer und Lootscngebühren zu rechnensind. Eine Summe von dieser Größe scheint außer allem Verhältnisse zu den