Band 
Dritter Band.
Seite
82
JPEG-Download
 

Die englischen Docks.

I- 8. st.

Lootsengeld, ankommend.8 110

Bootsmiethe, in den Hafen bugsiren u. s. w. 0106

Ausladen durch I-iimiikr».17 10 u

Arbeitsleute, eine neue Ladung einzunehmen.5 10 0

Lootsengeld bei der Abfahrt.. 3 6 <1

Bootsmiethe und Beistand dabei. 0 18 0

Pfd. 36 0 8

Außer diesen Kosten kommen aber noch diejenigen für die Leuchtfeuer imSt. GeorgS-Kanal hinzu, welche nicht zu den Hafenkosten von Liverpool ge-zahlt werden können. Es ist schon angeführt worden, daß Waaren, sowohlein- als ausgeführte, Docksabgaben bezahlen müssen, dieses wird aber nachdem Packen oder Collo berechnet, und fallt den Eigenthümern zur Last. Ebensowerden nach demselben Fuße von ein- und ausgeführten Waaren Stadtabga-ben, nach dem Packen oder Collo entrichtet. Doch wird das Recht der Stadt-gemeinde, dergleichen Stadtgefälle zu erheben, von der Kaufmannschaft be-stricken, und liegt die Sache gegenwärtig (1831) zum Svruche im Gerichts-höfe von Westmünster. (Die Freibürger der Stadt sind dieser letztern Abgabenicht unterworfen.)

Im Jahre 182S besaß die Stadt upd der Hafen von Liverpool LOS Re-gisterschiffe, von 161,780 Tons Lästigkeit. Die Zolleinnahme» (ohne Abzugder Erhebungskosten) des Hafens betrugen in demselben Jahre die außer-ordentlich große Summe von 3,308,747 Pfd.

§. 15. Docks zu Bristol.

Diese entstanden in Folge der Verordnung 43, Georg I!I, C. 143, in-dem damals der Lauf der Flüsse Avon und Frome verlegt, und die Enden desalten Kanals mit Flutthüren und Schleusen versehen wurden. Der Raumund die Erleichterungen, welche man dadurch erlangt hat, sind von großerWichtigkeir. Die Speicher und Waarenmagazine stehen eben so wenig wie inLiverpool, in unmittelbarer Verbindung mit den Docks, und solche sind sämmt-lich Privatleuten zugehörig. Ehemals galt der Hafen von Bristol als imRange gleich nach London kommend, gegenwärtig ist derselbe aber durch denHandel von Liverpool und wohl auch durch den von Hüll verdunkelt worden,obgleich er noch von hoher Bedeutung genannt werden muß, namentlich wegendes Verkehrs mit Westindien und Irland. Die Zolleinnahmen betragen jähr-lich ungefähr 1,700,008, und besitzt der Handelsstand 320 eigene Schiffe voncirca 58,080 Toni.

Die von ankommenden Schiffen zu entrichtenden Hafengelder sind inBristol sehr bedeutend, nämlich:

Jedes Schiff oder Fahrzeug, welches in den Hasen von Bristol einläuft,mit Ausnahme der Barken und kleineren Fahrzeuge, welche zur Flußschifffahrtvon Bath gehören, und aus den Kennet- und Avon-Kanälen kommen, oder,um auszuladen und Ladungen einzunehmen, durch die erwähnten Gewässerund Kanäle gehen, ohne daß dieselben irgend einen Theil ihrer Ladungen anden Kai's von Bristol verkaufen oder ausladen, sind folgende Abgaben undHafengelder, nach dem Register-Tonsgehalt bestimmt und zu entrichten,nämlich: