Band 
Dritter Band.
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S4

Banken verschiedener Länder.

den ist. und muß der Todesfall so bald als möglich angezeigt werben. Ge-gebene Vollmachten eines Verstorbenen, ober eines Theilnehmers der Vollmacht,werden durch den Todesfall sofort aufgehoben.

Wer S00 Pfd. oder mehr Capital wahrend eines halben Jahres fort-während besitzt, erlangt dadurch das Recht, seine Stimme als Wähler abzu-geben.

Der unverminderte Besitz während eines ganzen Jahrs von lvoo Pfd. 'in den Ostindischen Stocks, verschafft dessen Besitzer eine, Logo Pfd. zwei,kvoo Pfd. drei und I N,ggg Pfd. vier Stimmen.

§. 3. Filial- oder Tochter-Banken der Bank von England.

Die Bank von England hat seit einigen Jahren Bankcomptoirs oderTochterbanken in mehren der ansehnlichern Städte des Landes errichtet. DieArt und Weise und die Bedingungen, unter welchen dieselben ihre Geschäftebetreiben, wird folgendermaßen am besten durch ein Beispiel dargestellt.

„Die Tochterbank von Swansea ldie übrigen können solcher unstreitig inAllem gleich gestellt werden) soll Denjenigen eine sichere Gelegenheit darbieten,welche von solch einer Verbindung Gebrauch machen wollen, und die auf solcheWeise eröffneten Rechnungen werden ebenfalls Conti zum Anweisen(ckrsviiiA acuount») genannt. Die Erleichterung, welche den handelndenund Geschäfte treibenden Klaffen dadurch wird, daß solche gute und solideWechsel umgesetzt erhalten können, welche nicht singirt sind, bedingt, daß derAussteller, so wie der Acceptant einen guten Namen haben, und pflegt manWechsel dieser Art Diskonts» oder Disconto-Briese zu nennen.Diejenigen, welche bei einer Tochterbank Wechsel discontirt und deßhalb eineDisconto-Rechnung eröffnet wünschen, haben sich deßhalb zu melden; jedenSonnabend wird dem Hauptbank-Eomptoir deßhalb berichtet, um dessen Ge-nehmigung einzuholen, welche in der Regel binnen zehn Tagen zu erfolgenpflegt, wonach gute Wechsel ohne weitere Anfrage in London von der Tockiter-bank discontirt werden. Alle Papiere, welche in Swansea, London und denOrten zahlbar sind, an denen Tochterbanken errichtet wurden, sind ohne wei-teres discontgble. Durch die Filialbank können alle von und aus StaatspaPieren herrührenden Zahlungen in London von Denjenigen erhoben werden,welchen ein Conto um anzuweisen eröffnet worden ist, und welche zudiesem Behufe die gehörigen schriftlichen Vollmachten ertheilt haben. Eswird dafür nichts berechnet und macht keine andere Kosten als die, für dieVollmacht und das Porto für deren Einsendung. Einkäufe und Verkaufe al-ler erdenklichen englischen Staatspapicre werden von der Tochterbank besorgt,ohne daß dieselbe dafür andere Unkosten berechnete als j H, worin die Makler-und Porto-Unkosten u. s. w. inbegnffen sind. Eben so viel wird dafür berech- ,net, wenn die Bank von England Wechsel bezahlt, welche Personen, auf derenNamen in Swansea ein Conto um anzuweisen eröffnet ist, solche beiihr domiciliren und die Filialbank solche avisirt; desgleichen für Einziehungvon Geldern bei den übrigen Tochterbanken, und für Creditbriefe auf Londonoder auf Platze, wo Tochterbanken sind."

„Personen, welche zu Swansea mit der Tochterbank in Verbindung ste-hen, können in London Auszahlungen machen lassen, ohne dafür einer Berech-nung zu unterliegen, und so umgekehrt. Alle Noten, welche von der Tochter-bank in Swansea ausgegeben und von da ausgestellt sind, werden von solcher