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Von den Staatspapieren.
leibe-System nicht eher begründet werden, als bis ein Staaiscrebit, oderdas Vertrauen zu den Regierungen vorhanden war, daß sie, die, sson ihneneingegangenen Schuldverbindlichkeiten, zur rechten Zeit richtig zu erfüllen,
Kraft und guten Willen hätten und behalten würden. Als das Mutterlanddes wahren Staatscredits ist England anzusehen; von hier aus geschahenauch die ersten Versuche, diesen wissenschaftlich zu beleuchten. Indessen fehlteine vollständige Theorie des Staatscredits, insbesondere seiner Begründung *und Erhaltung, bis jetzt noch überall. Die Befestigung desselben in Europakann man, wenn man sie auch nicht auf frühere Zeit zurückführen will, wenig-stens seit der französischen Revolution annehmen. Seit dieser Zeit gilt nichtmehr derjenige Staat für den mächtigsten, welcher das größte Gebiet, die mei-sten Unterthanen, ^oder die stärkste Heeresmacht hat, sondern der, welcher denmeisten Credit besitzt, mithin seine Anleihen am leichtesten und wohlfeilstenmachen kann. Dieser Credit hängt aber von verschiedenen Umständen ab,als: von dem Benehmen einer Regierung sowohl nach Innen als nach Außen;von ihrem Staatshaushalte und von der Art, wie sie diesen verwaltet, beson-ders ob sie die Grundsätze desselben öffentlich darlegt, alle Bedingungen einer !gemachten Anleihe treu und gewissenhaft erfüllt, dasselbe gehörig sicher stellt; .für einen tüchtigen Tilgungsstock Sorge trägt, die Verwaltung desselben ganz !selbstständig macht; jedes Einmischen für fremde Zwecke vermeidet; nirgendseinen geheimnißvollen Schleier überdeckt, den Credit nie als die Kunst,Schulden zu machen, ansieht, sondern ihn jederzeit und allenthalben aufdas Vertrauen zu ihrer Kraft und ihrem guten Willen stützt, und die feste »Ueberzeugung hat, Credit lasse sich niemals erzwingen.
Wo ein solcher Staatscredit auf diesen Grundlagen beruht, da kann erimmer als die beste Quelle des mittelbaren Einkommens betrachtet werden,und der Staat kann von ihm auf eine doppelte Weise Gebrauch machen, in-dem er Papiergeld ausgibt, oder Anleihen macht, welche letzte Art derCreditbenützung hier ausschließlich in Betrachtung kommt. Im schon früh-zeitigen Gebrauch findet man die A n t icipatio n en, d. h. Geldaufnahmengegen Verschreibung noch nicht fälliger, jedoch sicher eingehender Staatsein-künfte, welche die Einnehmer derselben den Darleihern direct auszuzahlen an-gewiesen wurden. Solche Vorausnahmen kommen in England besonders un-ter Wilhelm IH., in Frankreich seit Ludwig XU. vor. Da aber durch sie dieStaatsglaubiger häufig der Geldgier und dem Eigensinne der Steuerempfän-ger ausgesetzt waren, weit mehr unangenehme Verhältnisse aber durch die,ebenfalls vorkommende, Verpfändung einzelner Landestheile herbeigeführt !wurden, so dachte man bald auf andere Mittel, Geld zu bekommen. Beson-ders lieh man auf Annuitäten (geitrenten) kürzerer und längerer Zeit, bis »zu SS Jahren mit jährlicher Rückzahlung von 1 K des Capitals, auch aufLeibrenten, welche freilich oft mit bedeutenden Procenten verzinst werdenmußten. Auch die, schon früher bei den Holländern üblichen Lotterien n- jleihen, finden wir bereits unter Wilhelm III., wie er denn auch der Am-sterdamer Bank das Leihen auf immerwährende Renten nach-ahmte (letzteres kam auch in Frankreich gegen das Ende des siebzehnten Jahr-hunderts in Schwung). Lxelisyuer-Lills, Schatzkammerscheine, er-schienen zuerst in England im Jahre 1SSS, und die Regierung gebraucht sieseitdem zu Deckung ihrer außerordentlichen Bedürfnisse, indem sie eine Hinrei-