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Dritter Band.
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Bon den Staalspcrplcren.

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mit dem Entstehen der eigentlichen Sta-atssschuld das Staatskntereffs es er-heischte, so rasch wie nur möglich Deckung für außerordentliche Bedürfnisse zufinden, ohne den Bedenklichkeiten der Einwohner ausgesetzt zu sein, gewöhnteman sich bald daran, bei einzelnen reichen Häusern (selbst im Auslande), beidenen man auf raschen und sichern Bezug inr Voraus rechnen konnte, die An-leihen zu machen. Dieser Weg ist bis jetzt der beliebteste geblieben, wennauch gleich in manchen einzelnen Staaten Abweichungen davon vorkommen,und es haben sich, demzufolge, an den größeren europäischen Platzen Vereineder Hauptbanquiers gebildet, welche auf die ihnen willkommenen Anleihen in-und ausländischer Regierungen mitbieten und diese gewöhnlich zugeschlagen be-kommen, weil sie mittelst ihrer ausgedehnten Verbindungen sowohl die größ-ten Geldsummen aufbringen, als auch am Besten erforschen können, auf wel-chen Platzen die neuen Papiere am vortheilhaftesten unterzubringen sind; ihreAgenten, denen sie einen festen Verkaufspreis stellen, lassen es nicht an Eiferfehlen, die Papiere nach allen Seiten hin anzubieten, und da diese auch ge-wöhnlich noch beauftragt werden, solche nach dem Absatz, sobald sie wiederkäuflich sind, gleich an sich zu ziehen, um die Geldmassen baldmöglichst umzu-schlagen, so läßt es sich leicht erklären, daß auf diesem Wege ein reges Lebenin den Verkehr mit Staatspapieren kommen müsse,

In England macht der Minister bekannt, daß mit Genehmigung des Par-laments eine Anleihe eröffnet, wie hoch sie sich belaufen und in welcher Art siegemacht werden solle. Wer von den großen Banquiers das Meiste in Barrenbietet und nöthigenfalls über seine Zahlungsmittel sich ausweisen kann, erhältsie zugeschlagen. Gewöhnlich sind der Unternehmer mehre, die, so wie sie denersten der mehren Zahlungstermine entrichten, Eertificate erhalten, in welchendie ferneren Zahlungstermine angegeben sind, mit einer Anweisung auf dieBank ihnen soviel, worüber man einig geworden, im Staatsschuldbuche nebsteiner gewissen Provision gut zu schreiben. Will nun der Inhaber, um weitereSummen für die folgenden Termine zusammen zu bringen, sein Certisicat ver-kaufen, so girirt er es, nachdem er die Anweisung unterzeichnet hat, irr klLilcc»auf den Käufer, der es wieder ebenso verkaufen kann, bis der letzte Termineingezahlt ist, worauf sämmtliche Eertificate bei der Bank in wirkliche Stocksverwandelt werden. So lange die Anleihe noch nicht ganz beisammen ist, heißtsie 8erij>, abgekürzt für 8uliseriptio>i,

Auf ähnliche Art verfährt man in neuerer Zeit in Frankreich ; auch inmehren deutschen Staaten hat man es bisher so gehalten; nur mit demUnterschiede, daß in jenem Lande die Staatsgläubiger bloß in das Staats-schuldbuch eingeschrieben werden, und auf Verlangen Auszüge dieser Einschrei-bung erhalten wahrend bei uns zwar auch^Staatsschuldbü-

cher gehalten, jedoch besondere Schuldverschreibungen förmlich ausgefertigtwerden, und zwar dem Unternehmer der Anleihe eine auf den ganzen Betragderselben lautende Hauptverschreibung, außerdem aber auch noch einevertragsmäßig bestimmte Anzahl Theilschuldscheine lPartial-Obligatio-nen), die gleich den gedachten Certificaten, jedoch ohne nachherige Aenderungoder Umschreibung, für den Verkehrsumsatz bestimmt sind, und entweder durchdie Landesregierung, oder durch den Unternehmer selbst ausgefertigt ^werden.Im letzter» Falle werden sie noch von einem dazu bestellten Staatsbeamten,auch wohl noch von einem Notar mitunterzeichnet.