Bon dm Staatspapiercn,
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, der Anticipation, auf einen Theil des sichersten Staatseinkommens einen Anti-
if cipationsfonds von 3,750,000 fl, gründete, der 12 Jahre, von 1814 an, aus
.II dem Ertrage der Grundsteuer in den deutschen, böhmischen und galizischen
a- Provinzen, jährlich ausgeschieden werden sollte- im Ganzen also von 45 Mil-
n- lionen. Zu dem Ende wurden den Einlösungsscheinen sogenannte Ant lei-ht pation s scheine beigesellt, im Betrage zu 20, 10, 5 und 2 fl- Beide Ar-
at ten von Papiergeld sanken in Kurzem unter die Halste ihres Nennwerthes,
a- wozu Vieles mit beitrug, daß alle landesherrlichen Abgaben in Conventions-
geld (20 und l v kr-> entrichtet werden mußten, Papiergeld aber, selbst nicht>ei mit Verlust, bei keiner Kasse angenommen wurde. Im Jahre 1815 wurde
eine neue Anleihe von 50 Millionen fl- in Wiener Wahrung (Benennung desen Papiergeldes) zu 2^ K in Conv- Münze eröffnet ll fl. W. W. — 284- kr.
en fl. 24- Fuß) halbjährlich zu verzinsen, gegen specielle Berhypothecirung der
n, galizischen Salinen, in Obligationen zu 5000, 1080, 500, 208 und 100 fl.
>er Endlich gelang es der Regierung, den sehr gedrückten Credit Oesterreichs im
Jahre 1818 zu heben, indem sie eine Nationalbank gründete, als etwa 800die Mill. Papiergeld zu tilgen oder doch in Credit zu bringen, und eine fast eben
u- so große verzinsliche Staatsschuld zu fundiren war. Der Bank wurde der
le- nöthige Capitalstock in der Art überliefert, daß sie 2 des Nennwerths in An-
zc- Weisungen auf ihren Stock und -ß- in Papier gegen I o. Zinsen in Baarem
>er vergütete; zugleich wurde ihr die allmähliche Einlösung, alles Papiergeldes
de. und die Verwaltung des Staatsschuldentilgungsgeschafts übertragen, mit der
nd Befugniß, Banknoten auszugeben, welche sowohl bei der Auswechselungskaffe
als bei allen Staatskassen für voll anerkannt werden sollen- Die Bank hat,iich als reines Privalinstjtut und Eigenthum der sie gegründeten Actionnaire,
!N- 100,008 Actien zu 2000 fl. in Papiergeld und 200 fl- baar, und erhalt für
i» das durch die Actieneinlage ihr zufließende und demnächst zu tilgende Papier-
geld von der Regierung 2jprocentige auf Conv- Münze lautende Obligatio-, n nen. Zu gleicher Zeit wurde die Aufhebung alles Papiergeldes mit Zwangs-
zu Umlauf verfügt, nebst freiwilliger Einlösung des noch in Umlauf befindlichen,
und Zurückführung des Geldumlaufs auf die Grundlage des conventionsma-ßig ausgeprägten Metallgeldes, zugleich diese Einlösung auf zwei Wegendet frei gestellt, entweder durch Verwechselung zu einem Theil gegen Aahlungs-
84 anweisungen, tue jederzeit baar zu realisiren seien, zum andern Theile gegen
siel zinstragende Staatspapiere, oder mittelst Anerkennung des Papiergeldes zur
och Actieneinlage in die Bank, welche bis Ende 1819 bereits 50,821 Actien fest
eh- abgesetzt hatte, und den Rest nur insoweit abgibt, als sie es für zweckdienlich
„er findet, ihren Stock dadurch zu vermehren. Um den Maßregeln zur Einzie-
en- hung des Papiergeldes eine größere Ausdehnung zu geben und mit besonderer
nle Rücksicht auf die Staatsglaubiger, deren Schicksal die Regierung nach Kräften
t ^ zu verbessern wünschte, eröffnete sie überdieß 1818 eine freiwillige Anleihe zu
te» b ss in Conv- Münze, und legte somit den zweiten Grundpfeiler ihres Credits
den durch Ausgabe der sogenannten Metalliques-Obligationen- Diese Anleihe
der war bestimmt, theils in verzinslichen Staatspapieren, theils in Papiergeld
auf gemacht zu werden, und zwar nach folgendem Tarif; eine ursprüngliche 8 H
von Obligation von 100 fl- und 80 fl. W- W- baar, eine ursprüngliche 5 K Obli-
iern gation von 100 fl. und 100 fl- W- W. baar, eine ursprüngliche 4j A Obliga-
>ege twn von 100 fl. und 110 fl. W. W. baar, eine ursprüngliche 4 S Obligation