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Bon den Staatspapicrcn.
salen geschlossen werden, oder die Zahlung, statt in Baarem, in guten Wech-seln, mittelst Ausgleichung eines Conto-Corrents geleistet, auch wohl credilirtwird u. st w.; alles dieses ändert aber das eigentliche Wesen des Geschäf-tes nicht.
l. Der Zeitkauf.
§. 33. Namen, Ursprung und Wesen desselben.
Zeitkauf lZielkauf, Kauf auf Ziel, Kauf auf Lieferung, Lieferungs-Handel, LieferungS-Geschäft, Kauf auf Frist, Terminalkauf, Zeitgeschäft, Zeit-schluß, stanz, niarel>ö ü torme, engl. kor timo kor urcount. holl. listl-Iinnstol), nennt man den Vertrag, wodurch sich Jemand zur Ablieferung ei-,ner bestimmten Anzahl gewisser Staatspapiere, auf einen bestimmten entfern-ten Lag, zu einem festgesetzten Preise gegen einen Zweiten auf die Art ver-bindlich macht, daß dieser dagegen verspricht, solche für diesen Preis an dembezeichneten Tage zu übernehmen.
Dieses Geschäft, das auf den Hauptbörsen gewöhnlich sehr lebhaft be-trieben wird, ist eine Erfindung der Holländer, die seit Anfang des 17tenJahrhunderts mit verschiedenen Wllaren Geschäfte dieser Art machten, vondenen der Uebergang auf Staatspapiere um so natürlicher war, da die Hol-länder zu der Zeit, mittelst ihres ungemeinen Reichthums, den sie besondersdurch das Monopol des Gewürzhandels erworben, fast allen europäischen Staa-ten Vorschüsse gemacht hatten. Die Zeit ihres ersten Erscheinens in Londonlaßt sich nicht angeben, in Paris hingegen scheint diese i» die achtziger Jahrezu fallen, indem in einem Staatsralhsbeschlusse vom 7. Aug. 1785 ausdrück-lich von ihnen gesagt wird: der König habe erfahren, daß seit einiger Zeit inder Hauptstadt eine Art von Handel eingeführt sei u. s. w. In Deutsch-land werden zwar schon seit etwa 20 Jahren Zeitkäufe geschlossen, allge-mein und besonders lebhaft sind jedoch die Geschäfte darin erst seit 1820 und182l, wo die beiden Oestcrreichisch-Rothschildschen Anleihen sie zu einer Le-bendigkeit brachten, die sich bis jetzt erhalten hat.
Obüchon der Zeitkauf auf mehrfache Art geschloffen zu werden pflegt, solassen sich doch sämmtliche Schlußarten in zwei Hauptabtheilungen bringen,indem der Zeitkauf entweder ein fester oder ein bedingter ist, welcher letz-tere wieder folgende Unterscheidungsarten hat: das Stellgeschaft; der Schluß,auf fest und offen; Schluß auf Lieferung oder Differenz; Zeitkauf mit derClausel „täglich" ober „auf Verlangen früher"; das Pramiegeschaft.s) Der feste Zeitkauf.
?. 34. Dessen Schlußart auf den Hauptbörsen.
Man schließt diese Zeitkäufe i» L o n d o n gewöhnlich in runden Capital-summen von 500 zu 500 Pf. St. und eröffnet die Liquidation für einen be-stimmten Zeitraum i 4 Tage vor dem Schlüsse des vorhergehenden, indem derBörse-Ausschuß die Tage dazu vorausbestirnmt, wobei diejenigen vermiedenwerden, an welchen die Bank geschloffen ist; deßhalb lauten diese Fristen ge-wöhnlich vom ls. bis 21. Januar, 25. bis 28. Febr., s. bis 12. April, 22.bis 25. Mai, lS. bis 2l. Juli, 28. bis 2S. August, 12. bis 15. October, oder28. bis 3o. November. Auf der englischen Stockbörse dauert die Li-quidation 2 Tage; am ersten wird Debet und Credit gegenseitig berechnet, llimzweiten erfolgt die Lieferung der Papiere und die Herauszahlung ; ist nach dem