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Dritter Band.
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Bon den Staatspapieren.

nats gemachten Schlüsse liquidirt; am dritten Tage gleichen die Agenten ge-genseitig ihre Rechnungen aus, was einer dem andern zu zahlen oder zu lie-fern hat, soweit dieses gehen will, und am vierten werden die Zahlungen ge-leistet und die Lieferungen gemacht, soweit Eins oder das Andere zur völligenAusgleichung erforderlich ist. Die Hauptabsicht hierbei ist, soweit wie mög-lich gegenseitig zu compensiren, ein Verfahren, das dem Waarenhandel, undzwar zunächst dem von Lyon, nachgeahmt, auf der Pariser Börse aber we-sentlich verbessert wurde. Der Mittelpreis, zu welchem man compensirt(prix cle oompeimntiou), wird auf der Börse um 3 Uhr des Liquidations-tages aus allen Schlüssen des Tages berechnet. Jeder Agent bringt schon amersten Liquidationstage die Bilanz aller Monatsschläffe über 3, 4 und S HRenten (leuille <iv eompensution) mit, nach welcher die Rechnungen wei-terhin unter einander ausgeglichen werden. Ist die Ausgleichung so weit alsmöglich gemacht, so verlangen die Verkäufer von den Agenten Rechnung(uoms) über die verkauften Renten oder vielmehr Anweisung Derjenigen, anwelche diese abgegeben werden sollen und man indossiert gewöhnlich diese nom«,um sie nach Bedürfniß in Umlauf zu bringen. Die noms enthalten den Tagihrer Ausstellung, den Namen des Agenten, der sie empfangt, Nummer, Sum-me der Uebcrtragung, den Prix st« componsntiou, Vor- und Zunamen Des-sen, auf den sie übertragen werden, und die Unterschrift des Agenten, der die-selben gibt; sie lauten gewöhnlich auf dieselben Summen, wie die Compen-fationen zu geschehen Pflegen und werden ganz gewöhnlich girirt. Am zwei-ten Liquidationstage, Abends, nach Beseitigung der Compensationen und Zah-lungsanweisungen, summirt jeder Agent seine gesammten Schlüsse in demL«uiII« st« «omponsntion; am drillen Tage, Abends S Uhr, begibt er sichdamit in das Cabinet der Börse, wo zwischen allen Agenten so lange gerechnetwirb, bis die Debet- und Credit-Beträge auf allen Liquidationen der 60 Agen-ten stimmen; fallen Rechnungsfehler vor, so müssen S Lommis-^xens riß«IlSNA«, unter Aufsicht dreier Agenten, so lange sortrechnen, bis alle Contistimmen. Diejenigen Agenten, die ein Debet aus dieser Bilanzirung zu über-nehmen haben, zahlen nun am 4ten Tage Vormittags; die zu liefern haben,thun solches vor l Uhr Mittags; die ein Credit haben, empfangen es um 1Uhr, und die zu beziehen haben, beziehen um 2 Uhr auf der Börse. DieVsane« ist für ein- bis zweimonatliche Befristung der Zeitkäufe; mehr als 2Monate verbieten ältere Gesetze.

In Amsterdam wird gewöhnlich von 2 zu 2 Monaten in den franzö-sischen L und beigen Renten geschlossen, nämlich in den bAigen im Januar,März, Mai, Juli, September und November, in den SKigen aber in den da-zwischen fallenden Monaten; die Geschäfte darin sind fortwährend von Bedeu-tung und haben die Börsen von Paris und Amsterdam in ein nahes Wechsel-verhältniß gebracht. Man compensirt darin wie zu Paris, indem man alsPrix st« «ompeusution den Comptantcours der letzten Pariser Börse, wieihn die Post bringt, annimmt, und der Liquidationstag ist gewöhnlich der2i ste. Die Geschäfte in holländischen, russischen, österreichischen, preußischen,spanischen und andern Papieres, werden direct, ohne Compensation abgemacht,und die Lieferungszeit wird gewöhnlich auf msstio oder Ultimo gestellt; dochkommen auch 8, 14 und 20 Tage nicht selten vor.

In Frankfurt schließt man in der Regel auf den löten oder den'letz-