Band 
Dritter Band.
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Von den Staatspapiercn. s7L

§. 38. Schluß mit der Clausel.- „auf Verlangen früher".

Es kommt mehrfach vor. den Schlußbriefen über Zeitkaufs die Clauselanzuhangen; „auf Verlangen früher" (plntüt ü volontL), welche gewöhn-lich dahin gestellt wird. daß die Lieferung von einem bestimmten Tage bis zudem andern täglich verlangt werden kann. Diese Clausel kam dadurch inAufnahme, daß man voraussetzte. Derjenige, welcher nicht comptant. sondernauf Zeit kaufte, könne sein Baares nicht auf der Stelle einziehen, damit eraber, wenn solches früher oder spater der Fall wäre, freie Hand hätte, diePapiere alsdann gleich zu beziehen, so wurde ihm täglicher Bezug offen ge-lassen. Der Käufer steht bei dieser Clausel immer im Vortheil und sie hatnoch dazu das Gute, daß dadurch der Contremine entgegen gewirkt wird, weilder Verkäufer stündlich die Kündigung erwarten muß.

Zuweilen, wiewohl seltener, kommt diese Clausel auch zu Gunsten des 'Verkäufers vor. Im Gegensatze ist der Käufer berechtigt, die Verfallzeit desfix und täglich geschlossenen Geschäfts nach Belieben zu verkürzen, und ist dieseBerechtigung ganz unbeschrankt, wenn nicht der Schlußbrief einen bestimmtenTag während der Frist sixirt, von welchem an erst oder bis zu wel-chem bloß das Recht der freien Kündigung soll stattfinden können, wasauch wohl vorkommt. Wenn nun der Berechtigte, wie gewöhnlich, durchNotar und Zeugen kündigt, so verlieren diejenigen Tage der Frist, welchenach dem Kändigungstage folgen, alle ihre vertragsmäßige Bedeutung, undder Verfalltag ist mit diesem Kündigungstage eingetreten, wenn nicht durchden Vertrag oder durch Platzgebräuche ein Anderes bestimmt wird, wie z. B.in Paris, wo bei Staatspapieren au porteur nach Auslieferung des Bulletindes kaufenden Agenten an den verkaufenden, bei Jnscriptions aber 5 Tage nachKündigung erfüllt werden muß.

§. SS. Das Prämiegeschäft; dessen Entstehung und Fort-gang.

Durch die Einführung der festen Zeitkäufe hat der Handel mit Staats-papieren, des reellen Wesens derselben ungeachtet, manche bedeutende Krisiserfahren; so brachen, durch sie veranlaßt, unter andern im November 1818 ander Amsterdamer Börse für mehre hundert Millionen Gulden Fallimente aus,und zu Ende des Jahres 1Z2o gaben sie Veranlassung zu den größten Unord-nungen in Wien, Augsburg undMänchen, so daß auf den beiden letz-ten Plätzen fast alle Häuser, mit Ausnahme einiger wenigen, ihren eingegan-genen Verbindlichkeiten fast gar nicht nachkommen konnten; ebenso brachenauch selbst zu Frankfurt im Anfange des spanisch-französischen Kriegesl82S mehre Fallimente aus, so daß es Wochen gab, wo man, statt der Bör-sencourse, fast täglich Berichte von Fallimenten erhielt. Wenn man hierzunoch die Krisis von 1825 und 1826 nimmt, welche durch die bedeutenden Fal-limente in London, Paris, Amsterdam,'Berlin, Leipzig u. s. w. auf die Ge-schäfte in Staatspapieren, besonders in festen Zeitkäufen, weithin nachtheiligeingewirkt hat, so kann man der Einführung der Zeitkäufe auf Prämieseinen Beifall nicht versagen. In Amsterdam wurden diese Geschäfte zuerst,geregelt und in einiger Ausdehnung betrieben und sie sind daselbst wahrschein-lich auf folgende Art entstanden.

So wie in London, gibt es auch in Amsterdam reiche Capitalisten, dievon ihren Renten leben; da aber bei dem Nebenfluß an Gelde gewöhnlich nur