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Bon den Staatspapkeren.
niedere Zinsen gegeben werden, so suchten jene, ohne sich in gewagte Geschäfteeinlassen zu wollen, mit ihren Capitalien zu speouliren, indem sie Staatspa-piere einkauften und sich auf diese eine bestimmte Geldsumme von einem odermehren Procenten, eine sogenannte Prämie, bezahlen ließen, gegen welche esdem Bezahler derselben überlassen blieb, die in Rebe stehenden Papiere bis zueinem bestimmten Tage für den bedungenen Preis zu beziehen oder nicht. Wa-ren bis zum Verfalltage die Papiere im Werthe gestiegen und der Pramiezah- 'ler wollte sie beziehen, so hatte ihr Besitzer bisher die Zinsen bezogen und diePrämie gewonnen; siel aber ihr Werth bis dahin und der Prämiezahler wolltesie nicht annehmen, so hatte der Besitzer durch die erhaltene Prämie seine Pa-piere nun für einen niedrigern Preis und konnte abermals Prämie davon be-ziehen, ohne im einen wie im andern Falle einen eigentlichen Verlust zu leiden,da er wenigstens immer die Zinsen seiner Papiere bekam. Wie alle andernGeschäfte in Staatspapieren, dehnte sich auch das Prämiegeschäft immer mehraus und nahm endlich eine solche Richtung, daß Besitzer von 1 n Stück Obli-gationen sich Prämie auf 2Ü bezahlen ließen, weil sie glaubten, daß die Pa-piere fallen und also nicht würden bezogen, mithin die Prämie gewonnen wer-den, oder, im entgegengesetzten Falle, durch diese den etwaigen Verlust zudecken gedachten; endlich nahmen Speculanten sogar Prämien auf eine Mengevon Papieren, von denen sie vielleicht nicht ein einziges besaßen. Solche ge-wagte Geschäfte, ohne gehörige Deckung, bliebe» jederzeit bedenklich, weil derPrämienehmer zu jedem Preise schnell aufkaufen muß, wenn der Prämiezah-ler wirklich beziehen will und wirken nicht selten bedeutend auf den Tages-preis ein, führen auch wohl den Ruin des Speculanten herbei, wenn diesernicht die vollkommenste Börsenkenntniß besitzt. Der Betrag der Prämie hangtgänzlich von den Umständen ab; sind die Zeiten kritisch, so daß Niemand sichzu festen Zeitkäufen entschließen mag, so kann die Prämie auf einen Monatzu 4^bis 5 A, auch noch höher steigen» dahingegen in ruhigen Zeiten seltenmehr als ein j oder ä- K gegeben wird. Alls manchen Plätzen, z, B. in Pa-ris, ist es gebräuchlich, die Prämie, bei Bezug des Käufers, auf die Zahlungder Kaufsumme zu berechnen, meistens aber wird sie ein für allemal abgeson-dert bezahlt; was entweder schon im Voraus oder am Verfalltage geschieht,
§, 40. Sch l u ß arten b esse lbe n.
Bei der ursprünglichen und einfachsten Schlußart bedingt sich Einer ge-gen Vorausbezahlung einer gewissen Prämie die Wahl, von einem Anderninnerhalb einer bestimmten Seit eine Anzahl Staatspapiere zum festgesetztenTagespreise zu beziehen oder nicht, welches Recht von diesem zugestanden wird.Ersterer heißt der Prämiegeber, letzterer der Prämienehmer, Ge-wöhnlich schreibt dieser einen Schlußbrief, in welchem die Größe der Prämie >selten angegeben ist; zwei Prämiebriefe sind nur dann üblich, wenn aus-nahmsweise die Prämie nachvergütet wird. Man macht dieses Geschäft zu-weilen auch so, daß die Wahl zur Liefer ung bedungen wird, wo dann derLieferer die Prämie vorausbezahlt ober nachvergütet, und die Prämie Rü ck-prämie, Empfangsprämie, prinik xour rscevoir, genannt wird;zahlt sie aber, wie gewöhnlich, der Käufer, so heißt sie V orprämie, Lie-fer ungsprämie, xrinie pour livrsr.
Andere Schlußarten sind:
-l) Man kaust von Jemandem eine Anzahl Papiere auf einen Monat und