Von den Staatspapieren.
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§. 45. Das Promessenspiel.
Da dieses ebenfalls eine Art von Hoffnungskauf ist, so möge desselbenhier Erwähnung geschehen. Gewöhnlich betreiben kleinere Spekulanten die-ses Geschäft, auf einzelne Nummern einer Lotterie-Anleihe-Ziehung, in derArt, daß der Aussteller dem Inhaber der Promesse den auf das in derselben an-gegebene Originalloos in einer bestimmten Ziehung fallenden Gewinn, gegenAuslieferung eines noch nicht herausgekommen?» Looses, oder gegen Abzugdessen Tagespreises, wobei aber gewöhnlich der Tag, von welchem dieser an-genommen werden soll, nicht angegeben ist, binnen einer gewissen Zeit zu be-zahlen verspricht. Solche Promessen werden oft von Leuten gekauft, denen,das Wesen derselben fremd zu fein scheint; solchen diene die Bemerkung, daßPromesscn nirgends bei der zahlpflichtigen Cafse anerkannt und wie dieOriginalloose, auf welche sie lauten, ausbezahlt werden, sondern jede Cafsezahlt nur gegen Vorzeigung des Original-Looses, auf dessen Nummer derGewinn gefallen ist, weßhalb also das Spiel auf eine Promeffe nur auf einemPrivatvertrage zwischen deren Aussteller und Rehmer beruht, so daß der letz-tere nur an den ersteren sich des Gewinnes wegen halten kann, keineswegsaber an die Cafse. Es geschieht auch wohl sogar, daß der Verkäufer sich nochgewisse Procente von dem Gewinne ausmacht, welches zuweilen so weit geht,daß der Käufer der Promesse am Ende Wenig oder Nichts übrig behalt, Deß-halb man sich also bei diesem Geschäft besonders vorsehen muß.
8. Das Versatzgeschäft.
§. 46. Beschaffenheit desselben.
Auf bedeutenden Handelsplätzen ist es nichts Seltenes, daß Staatspapierezur Sicherstellung eines gewöhnlichen Darlchns, einer Wechselforderung unddergl. mehr dem Creditor gegeben werden, und zwar l 0 ß oder mehr unterihrem Werthe, je nachdem die Aeitverhältnisse, die Art der Papiere, sowie dieUmstände des Leihers mehr oder weniger Bedenken bei dem Darleiher veran-lassen, so daß dieser stets die ursprüngliche Deckung von 10 oder mehr Pro-renten in Händen hat und der Schuldner, wenn der Tagespreis jener Papiereunter dieses Inmito sinkt, sogleich Nachschuß leistet, die Zinsen des Darlehnsaber vorausbezahlt oder von der zu leihenden Summe abgezogen werden.Solche Geschäfte betreiben nicht nur einzelne Capitalisten, sondern auch Ban-ken, wie denn z. B. bei der Berliner Hauptbank, so wie bei ihren ComptoirsDarlehne auf alle inländische zinstragende und an der Berliner Börse coursha-bendc Staatspapiere, gegen Zinsen, nicht unter 4 und nicht über 5 K gegebenwerden, und zwar auf die Zeit von mindestens l bis höchstens S Monate.Eben so gibt auch die Wiener Bank Darlehne auf inländische, in Conven-tionsmünze verzinsliche Staatspapiere, für höchstens G ihres dermaligen, inConvenlionSmänze bestehenden börsemäßigen Mittelpreises, allemal in runden,durch die Zahl Hundert vollständig theilbaren Summen von wenigstens l000Gulden Bankvaluta, nach Wunsch auf 15, 30, 45, 60 , 75 oder So Tage,kann aber auch nach dem Cirkulare vom 8. Febr. I8lS auf alle Gattungenvon Staatspapieren bis zu 500 Gulden Bankwährung Vorschüsse machen.Als Gegenstand des Privatverkehrs, findet man das Versatzgeschäft mitStaatspapieren, sowohl wegen seiner Solidität, als auch wegen der demselbenbeiwohnenden Leichtigkeit, baares Geld auf- und anzubringen, sehr verbreitet.