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Von den Staatspapieren.
einigen Plätzen die Vorschrift, daß der auf Zeit, aber ohne äkl oreckero,verkaufende Ccmmissionair bei Einsendung der Verkaufsrechnung zugleich ineinem versiegelten Zettel dem Committenten den Namen des Käufers einschi-cken soll, wenn er diesen nicht verlautbart wissen will, welchen Zettel der Eom-mittent, nach richtigem Empfange der Gelder, dem Commissionair »»eröffnetzurückschickt; wogegen der dieses versäumende Commissionair, im Falle derdritte Käufer indeß fallirt, mit seinem eigenen Vermögen eben so für den gan-zen Betrag Haften muß, als wenn er von Anfang äol oi-e-iero gestandenhätte. Außer der Provision nach Platzgebrauch, wenn sie nicht ausdrücklichanders bedungen wurde, kann der Commissionair von seinem Committentendie Erstattung aller gehabten Kosten und Ausgaben verlangen, sowie auch, daßer von allen für ihn etwa übernommenen Verbindlichkeiten los und ledig er-klärt werde, sobald das Geschäft beendigt ist.
v. Das Versicherungsgeschäst.
§. 51. Seine Entstehung und Beschaffenheit.
Das Versicherungsgeschäft verdankt seine Entstehung dem Han-del mit Papieren der Lotterie-Anleihen, womit es auf das innigste verbundenist. Zu allen Zeiten waren Papiere in Form von Lotterieloosen besonders be-liebt, und machten deßhalb stets einen Hauptgegenstand des Verkehrs mitStaatspapieren aus. Es gab aber auch fortwährend Zweifler, die bei denfriedlichsten Verhältnissen dennoch immer Kriege prophezeiten und um deßhalbdie Papiere der Lotterie-Anleihen allen andern vorzogen, so wie es nie anLiebhabern gefehlt hat, die ihr Augenmerk zunächst auf die Verloosungspra-mien richteten und deßhalb in einer Anleihe-Lotterie lieber als in jeder andernspielten, weil in jener höchstens nur die Zinsen des baar eingezahlten Geldesverloren ginge», eigentliche Nieten aber gar nicht vorkamen. Außerdem wur-den aber auch die Anleihe-Loose von Kapitalisten gesucht, um außer dem Ain-sengenuffe noch eine Heuerprämie davon zu beziehen. Durch Alles dieseskam es dahin, daß der Tagespreis der Papiere mancher Lotterie-Anleihen hö-her getrieben wurde, als die niedrigsten Preise der Verloosungen im Betragewaren, wovon nur ein einziges Beispiel zeugen mag. Im Februar des Jah-res 1825 wurden auf den meisten Handelsplätzen die Ivv Gulden-Loose derOesterreichisch-Rothschildschen Lotterie-Anleihe von 1820 mit 154 bis 158Gulden im fl. 20 Fuß pr. Stück bezahlt, während in der am 1. März jenesJahres zu Wien vorgenommenen Ziehung 8830 Preise nur zu 125 fl. befind-lich waren, die noch dazu erst 3 Monate nach der Verloosung ausbezahlt wur-den, weßhalb also für die Besitzer solcher Lcose kein kleines Ristco vorhandenwar. An 100 Stück, die zufällig in einer im Zuge befindlichen Serie waren,wurden mehr als 4000 fl. gewagt, wenn nämlich die einzelnen Nummern nichtmehr als den geringsten Preis von 12b fl. gewannen, wobei kein außerordent-licher Zufall erforderlich war, da gegen etwa 500 den Realwerth der Loosezum Theil nur gering übersteigenden Gewinne, 8314 Nieten, oder vielmehrsolche Preise im Rade lagen, die den Besitzern der Trefferloose deßwegen kei-nen Vortheil, sondern wirklichen Nachtheil brachten, weil sie solche auf derBörse zu einem Vortheilhaften Preise ohne Mähe hätten absetzen können. Beiso bedeutendem Ristco, welches sich in Folge des fortwährend hohen Börsewer-thes dieser Papiere noch beträchtlich steigerte, nahm deßhakb jeder vorsichtige