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Dritter Band.
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Bon den Staatspapieren. 201

gegen ist Jedem der Zutritt gestattet, dessen Person und Wandel ohne Ta-del ist.

Die am 4. Nov. 1826 eröffnete neue Börse zuParis ist ein' 115 Fußlanger und 76 Fuß breiter Saal, der ohne die darin befindliche Gallerie 2000Menschen fassen kann; die Agenten und Börsebeamten haben darin besondereZimmer und das Handelsgericht befindet sich ebenfalls im Börsegebäude. Miteiner Glocke' wird um 2 Uhr das Zeichen zur Eröffnung der Börse gegeben,die Agenten treten dann aus ihrem Cabinet in das Parguet (ein durch 3 Fußhohe Barrieren abgesonderter Raum, in welchen nur Börsebeamten und Agen-ten kommen dürfen), und sowie sie einen Schluß gemacht haben, zeigen siedessen Preis dem Ausrufer an, der ihn öffentlich bekannt macht <was jedochnur bei Tageskaufen zu geschehen pflegt). Wenn die Glocke um 3 Uhr wiederlautet, ziehen sich die Agenten wieder in ihr Cabinet zurück; die Tageskäufesind beendigt und es werden dann bis um 4 Uhr bloß noch Zeitkäufe und an-dere Geschäfte gemacht. Unmittelbar vor dem Parquet halten sich die soge-nannten Oonlissiers auf tweßhalb dieser Raum Loulisse genannt wird),Speculanten, die in der Regel nur auf ganz kurze Zeit Geschäfte machen undbloß auf den Tagespreis speculiren. Alle Papiergeschäfte müssen auf derBörse gemacht werden, und es ist den Agenten der Schluß derselben an andernOrten strenge verboten.

An Wien dürfen Geschäfte in Staatspapieren ebenfalls nur auf derBörse gemacht werben, bei Confiscation der Hälfte des Betrags bei Schlüssenbis zu 1000 fl., bei höheren aber bei iOvti fl. Strafe und Nichtigkeit desGeschäfts. Gleicher Strafe sind auch Diejenigen unterworfen, die in ihrenWohnungen Winkelschlüsse zu machen gestatten.

In Frankfurt sind zwar Schlüsse auf den Comptoirs auch gestattet,doch werden die meisten Papiergeschäfte gewöhnlich auf der Börse im Braun-fels zu ebener Erde gemacht. Wegen Kürze der Börsezeit und wegen des An-dranges ist noch ein zweites Börselokal gemiethet.

Auch in Berlin schließt man über Staatspapiere meistens auf derBörse ab. Kündigungen bereits geschlossener Verträge aber, welche nach An-halt des Vertrages an der Börse erfolgen sollen, müssen von jedem Interessen-ten vor halb zwei Uhr geschehen, wenn sie von rechtlicher Wirkung sein sol-len. Diesen Zeitpunkt verkündigt das Anschlagen der Glocke.

Auf ähnliche Art ist es auch auf den übrigen Börseplätzen, und sind dieWinkelbörsen, worunter jedes Lokal außer der ordentlichen Börse verstan-den wird, bei Geschäften in Staatspapieren so gut wie bei Waarengeschästen«erboten.

§. 68. Der Schluß zur gehörigen Zeit.

Wo der Umsatz der Staatspapiere auf der Börse gesetzlich vorgeschrie-ben oder durch Gewohnheit gebräuchlich geworden ist, wird die Schlußzeit durchdie Börseordnung bestimmt, weil in der Regel so lange Geschäfte geschlossenwerden können, als die Börse geöffnet ist.

Die Börse zu Amsterdam ist des Nachmittags von 3 bis 4 Uhr geöff-net ; eine Stunde zuvor versammeln sich die Speculanten und Sensale ge-wöhnlich auf einem Kaffeehause, um sich über die Geschäfte im Voraus zu be-sprechen.