Vereine zum überseeischen Handel.
§. I. Allgemein« Bemerkungen darüber.
Unter Hanbelsvercinen oder Handelsgesellschaften versteht ma«die Verbindungen einer größern Anzahl von Handeltreibendem um große, weit-aussehenbs Handelsmrternehmlmgen, Niederlassungen und Errichtung vonHandelscomptoirs in fremden Welttheilen oder in entfernten Landern/ oder'Manufactur- und Fabrikunternehmungen empor zu bringe»/ indem die Waa-ren in weit entfernte Gegenden in Masse versendet werben; dahingegen dieVerbindungen weniger Handelsleute z« einem Handels-, Fabrik- oder Manu-factur-Nnternehmen, Compagnie- oder Gesellschaftshandlungengenannt worden, deren im ersten Bande Seite S8L—-i 1 s Erwähnung geschehenist. Solche Handelsvereine, -oder Handelsgesellschaften werde» gewöhnlichvon den Staatsregierungen, unter deren Autorität fie gegründet sind, beson-ders bevorrechtet. Obschon die Erfahrung gelehrt hat, daß mehre solcher gro-ßen Vereine zur Verfolgung kaufmännischer Unternehmungen von keinem be-sondern Erfolge begleitet gewesen sind, so gibt es demungeachtet Falls, in de-nen nur durch die Verbindung Mehrcr zu einem merkantilischen Awesls et-was Großes und Dauerverheißendes zu Stands gebracht werden kann, wovonuns die Erfahrung ebenfalls Beispiel« lieferte und wie wir unter andern an derOstindischcn Compagnie sehen. So sind auch noch die Englisch-Russische, die«ach der Levante handelnde und andere große Handelscompagnien, die, sowiejene, aus wirklicher oder vermeintlicher Nothwendigkeit entstanden sind undfortwährend die günstigsten Resultate lieferten, wobei man freilich nicht ver-gessen darf, die Bemerkung hinzuzufügen, daß England, vermöge seines Na-tionalreichthums und seiner, wenn auch nicht anerkannten, doch immerfort be-haupteten Oberherrschaft zur See, Manches zu Stande bringt, was ander»Rationen ganz unmöglich sein würd«. Da man glaubte, man könne mit un-«ivilisirten Völkern keine Handelsverbindungen anknüpfen, ohne Kriegsschiffszur Beschützung der Kauffahrteifahrer, ohne Errichtung von Lagerhäusern undHandelscomptoirs, ohne Dolmetscher und Handelsagenten u. s. w., die Re-gierungen aber nicht immer geneigt oder vermögend waren, Handelsmitcrnch-