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Band I.
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Peunsylvamsche Convemion, 1837.

sei qaitj und gar nicht gesonnen, an dem Mangelhaften blöd and demWruitbc fcfijuhalron, weil es lange bestanden habe. Er bade gesternsagen boren, daß dieEonstitution von den aufgeklärtesten Männern irgendHned Zeitaltcrd verfaßt worden — daß, insofern als cd eine Eonstitiitionsei, unter welcher man in blühendem Wohlstand gelebt habe, sie deswegennicbt abgeändert werden sollte. Zu welchem Zwecke wurde diese Conven-tion berufen? Sollte sie die Frage entscheiden, ob die Eonstitntion um-geformt werden soll, oder nicht? Nein ; dad Volk bat bcreitd fest ent-schieden, daß dies geschcben soll, und ed bat in Folge dieser Entsckeidnngseine Delegaten hierher gesendet. Bor vierzig Jahren nmrte dad Reform-Geschrei erbeben; ed fand ein Echo in S i m o n S n y d e r und inledem wahren Freunde ded Volkes, und nach jahrelangen Hindernissenbat ed endlich trinmpbirt. Üiicht weniger ald 80,(X)0 Stimmen habenstch unlängst zu Gunsten einiger Verbesserungen zu der Eoustitutionrrhobcn.

Er wünsche auf die Assembly-Actc zu verweisen, welche zu dem Zweckpassirt wurde, Verbesserungen zu der Eoustitution vorzuschlagen : " Sin-temal, zufolge einer Acte, passirt den l4tcn Tag im April, ein tausendeicht hundert und fünf und dreißig, die Frcimänner dieser Republik durcheine entschiedene Mehrheit beschlossen haben, daß eine Eonvention gehal-ten werden soll, zu dem Zwecke, eine neue Eoustitution ihnen zu ihrerBestätigung oder Verwerfung vorzuschlagen und vorzulegen," ». s. w.Vlan werde demnach einsehen, daß dad Volk durch eine unermeßlicheMehrheit entstbieden habe, daß eine Eonvention zur Verfassung einerneue,, Eonstitntion, zur Verfassung der Eoustitution gehalten werden solle.Und dennoch erhoben sich Herren hier, und behaupteten, ohne Widerspruchju befürchten, daß ed eine "unvergleichliche" Urkunde sei! Demnachhätten sie weiter nichtd zu thun, als die ihnen täglich ausgesetzten drei^Haler in die Tasche zu schieben, nach Beendigung aller Debatten nachHanse'zu gehen und dem Volke die alte Eonstitntion in ihrer jetzigengestalt vorzulegen! Er bitte um Erlaubniß, von dem Verfahren-derZerren in Bezug auf dad abzuweichen, wad er für ihre Pflicht halte. Erglaube, selbst wenn eine Mehrheit der Eonvention gesonnen sei, jetzt zubertagen, so würde ed die Pflicht der Minderheit sein, zurückzubleiben, dielbhnstitution zu verbessern und sie dem Volke vorzulegen, welches, wie er>uck,t zweifle, sie unterstützen würde.

Wad sagte der Herr von Adamd (Hr. Steven d), ald er über denGegenstand der Gerichtdbarkeit sprach? Nun, er ergötzte sich mit demGedanken, daß beinahe alle Glieder der Eommittec über die Gcrichtdbar-fctt Rcchtdgclehrte seien.—Ja, er ging sogar so weit, zu sagen, daß Nie->na»d, ald Rechtdgclehrtc, die dieser Eommittec zukommenden Pflichten^süllen könne, weil diese in solchen Dingen mehr Erfahrung hätten, aldMänner, welche andere Geschäfte treiben ! Ab! ist ed dahin gekommen,daß diese die einzigen Männer sind ? Er (Hr. D.) gehöre dem Stan-de der Rechtdgelehrtcn an, sowohl ald der Herr von Adamd; aber er seiwcktd desto weniger der Meinung, daß Männer in andern Fächern ebeno viel Erfahrung, Urtheildkraft und Kenntnisse besitzen möchten, ald jene.

sei zu wünschen, daß mehr Bauern, und weniger Rcchtdgelebrte, inder Eommittec über die Gerichtdbarkeit wären, und dann würden wirmelleicht einen Bericht erhalten, welcher die reiche Eiasse der LandbesitzerPeunsylvanicn zufriedenstellen würde, wovon die größere Masse sich