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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

aber, dem wäre nicht so. Denn die gemeinen Grundsätze der Gerechtig-tigkeit verbitten es ja, daß ein Richter in einer Sache zu Gericht sitze, utwelcher er persönlich interessirt ist. Er denke nicht, daß der achtbare Herrdie Zusammenkünfte der Eommittee besuche, und wolle es auch nicht eherglauben, bis er es aus dem Protocoll ersehe. Jeder, der dem Volk nichtallen Verstand und Vernunft abspreche, wird es nicht glaube».

Wenn (sagte Hr.B.) irgend ein Grundsatz wohl bekannt, bestimmt undfestgesetzt ist, der dem Volk dieser Republik theuer ist, so ist es gewiß derGrundsatz, daß alle seine Beamten, nach längerer oder kürzerer Zeit, wie-der zu dem Volk zurück kehren ; daß sie keine lebenslängliche Beamtenhaben wollen. Und die Stimme des Volks verlangt, daß, "durch Verbesse-rung der Eonstitntion, dieser Grundsatz ausgeführt werde. Die Fragewäre, ob das Volk sich selbst regieren, oder ob es einer andern Gewalt, ei-ner unabhängigen Gewalt, Unterthan sein soll, über welche es nicht gebie-ten könne. Der Grundsatz von Verantwortlichkeit muß ebenfalls aufdas Richterliche-Fach ausgedehnt werden. Das Volk verlange und er-warte es von uns. Er warne die Convention, die Committeen nicht zuunterrichten, daß eine Mehrheit der Committee über das Rcichtcrliche-Fach, ihrer Organisation gemäs, keine Abänderung in der Constitutionvorschlagen werde; und daß jene Committeen, welche noch nicht berichtethaben, ihren Bericht beeilen, um dadurch die Gelegenheit abzuschneiden,irgend einige Vorschläge zur Verbesserung zu machen. Unter diesen Um-standen rufe das Volk uns vergeblich an, ihm seine Verlornen Rechte wie-der zu geben. Er wolle jetzt die Richterlichc-Frage verlassen, und sich zueinem andern und sehr wichtigen Gegenstand wenden, über welchen mandie Handlungen der Convention erwarte.

Dieser Staat wurde schon seit Jahren durch die Gouvcrnörs-Wahlenbeunruhigt. Durch jede Gouvernörs Wahl werde mehr Heftigkeit, Haßund Verwirrung erzeugt, als man je in dem ganzen Reiche des Selbst-herrschers aller Russen antreffen könne. Was feie Schuld daran ? Die-ser Gouvcrnör besitzt allein die Gewalt, Beamten nach seinem Beliebenein- und abzusetzen. Er habe zu viel Macht und Gewalt—Kann je-mand daran zweifeln—und sollen wir sie ihm nicht benehmen ? Und wennsie von ihm genommen werden soll, warum werden die Committeen nichtdem gemäs unterrichtet?

Die Wahl der Caunty Beaniten wäre ebenfalls ein Gegenstand für ihreErwägung. Es werde allgemein für Schicklich und nöthig erachtet, demVolk die Wahl seiner eigenen Taunschip- und Caunty-Beamtcn zu überlal-sen. Lies sei eine Frage von äußerster Wichtigkeit. Er wisse wohl, daßmanche glauben, man sollte dem Volk die Wahl ihrer eigenen Beamtennicht anvertrauen, und daß es dieselben von der Hand einer höher» undfremden Authorität annehmen müsse Er stimme nicht mit dieser Mei-nung übereiu ; seine eigene Beobachtung seit mehreren Jahren her, übetdie Art, wie diese Beamten angestellt werden, habe ihn fest überzeugt, esseie albern und unnöthig, daß die Einwohner eines Taunschips oder Caü«-tys einige hundert Meilen weit schicken sollen, um sich ihre Beamten erwäh-len zu lassen. Jedes zu diesem Zweck angewandte Getriebe, von demgroßen Kunst-Getriebe zu Washington bis herunter zu dem kleinen Ge-triebe hier, wäre das schlimmste und schädlichste, das nur erdacht werdenkönnte. Die Geschichte sowohl, als auch seine eigene Beobachtung, habeihn überzeugt, daß das Volk besser für sich selber wählen könne, als irgend