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Band I.
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Pennsylvanische Convention, 1837.

Jemand in der Welt für dasselbe wählen könnte oder würde. Es könnesich freilich zuweilen irren, oder unklug handeln, und einen untauglichenBeamten erwählen, dennoch aber sei dieser Grundsatz gut, und in seinenFolgen, irgend einem Kunstwerk, welches in Harriöburg nun gemachtwerden könne, in jeder Hinsicht weit vorzuziehen. Wird wohl ein Volkso einfältig und verwirrt sein, und ein hundert Meilen weit zn einer Per-son schicken, die noch ein hundert Meilen weiter von ihnen weg herkommt,um Friedensrichter und Tannschip-Beamtcn für sie anzustellen^? Und wa-rum soll das Volk für seine Caunty Beamten nach Harrisburg kommen ?Nein ! laßt es dem Volk zn seiner eigenen Wahl, und es wird gewiß nichtso wahnsinnig sein, solch einen Plan auch nur auf einen Augenblick zubilligen. Es habe das Recht, diejenigen zu erwählen, welche die Gesetzeunter ihnen handhaben sollen—und man sollte ihm (dem Volk) auch ge-statten, es auszuüben.

Als Dclegaten von Philadelphia Caunty (sagte Hr. B.) sind wir bereit,jetzt diese Gegenstände abzuhandeln. Die, welche wir rcpresentircn, ha-ben diese Grundsätze festgesetzt, und es uns überlassen, sie anzuwenden.Wir sind bereit, jetzt auf'dcr Stelle dafür zu stimmen, daß die Committcenüber die allgemeinen Verbefferungs-Grnndsäyc unterrichtet werden, undüberlassen es der Convention, die umständliche und völlige Berichtigungdieser Verbesserung in der Folge vorzunehmen.

Die Ausdehnung des Stunm-Rechtö wäre gleichfalls ein unerläßlicherGegenstand für die Erwägung dieser Versammlung. Die Einschränkungdiesis Rechts, nach der gegenwärtigen Constitutiou, zn zweijähriger Ein-wohnerschaft und zu einer'Steuerfähigkeit müsse abgeschaft werden. DieGesetzgebung habe es gegenwärtig in ihrer Gewalt, vermittelst Einschrän-kung der Taxation, einen großen Theil des Volks seiner Stimme zu be-rauben. Jeder Sieger feie nach der Constitution dieses Staats zu einerStimme berechtigt; es wäre aber jedermann bekannt, daß sehr wenigevon ihnen dieses Recht ausüben dürfen, weil sie, ausgenommen sie wärenwit einer Secner belegt, nicht stimmen könnten. Er wolle jetzt seine Ge-danken in Hinsicht der Sckicklichkeit, ihnen das Stimm Recht zu.gestatten,nicht äußern z doch aber werde er zu einer schicklichen Zeit seine Ansichtensowohl über diesen, als auch über jeden andern Gegenstand freimüthigerklären. Wenn das Gesetz irgend einem des Stimm-Rechts berauben,welches Constitution ihm ertheile, so könne es ebenfalls einem andernDesselben Rechts berauben, >i»d auf diese Art das theuerste Recht freierMänner—die Rechte eines Erwäblcrs—die Grundvcste aller freien Re-gierungen, unter die Fuße trcttcu. In seinem Bezirk wären viele, ob-gleich Stcuerfähig, durch neuerliche Gesetze, als z.B. die schändliche Regi-üer-Actc, vom Stimmen abgehalten. Er wäre es zufrieden, daß jedem-ourger der Vereinigten Staaten, nachdem er für sechs Monate ein Ein-wohner gewesen, zu stimmen erlaubt werde, ohne auf StenerfähigkcitRücksicht zu nehmen. Er glaube nicht, daß die Convention durch die Be-richte vieles Ächt über diese Gegenstände erhalten werde. Sie möchtengerade, ohne vorläufige Umstände diese Sacken sogleich in Erwägung ge-nommen haben. Denn es scheine, daß die Committeen die Verbesserungenher abzuhalten, als sie zu befördern suchten. Zum Schluße bemerkte eroch, daß es in kurzem nicht mebr nötbig sein werde, die Committeen zuü iterrichten, als sie dann alle schon Bericht erstattet haben würden.

Hr. M e r r i ll, von Union, bemerkte, daß in dem weiten llmfang, wel-