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Band I.
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Pennsylvanische Convention, 1837, 175

düng, welche der .Herr so dringend gegen die Advocaten zu machen habe VWeil sie »ach vorgängigen Fällen sich richteten, und Authorität in Ehrendielten, daß sie diejenigen Meinungen, Grundsätze und Anordnungen imAuge behielten, welche in vergangenen Zeiten des Menschen Haabc be-schürzten und seine Freiheit erhielten. Dies gibt der Herr als eine Ab-weichung von gesundem Menschcn-Berstaud und gemeiner Ehrlichkeit an.Der Lehre dieses ijcrrn nach, müssen wir, wenn wir eine Meinung fassenwollen, uns nicht zu der Weisheit und Erfahrung vergangener Zeitenkehren, sondern uns gänzlich auf unsere eigene beschrankte Beobachtungund Erfahrung verlassen.

Er wäre mit dem Herrn völlig einverstanden, daß alle allgemeine Mei-nung des Publikums unserer Zeit allerdings Rücksicht und Achtung ver-diene z kann aber der Herr behaupten, daß das gegenwärtige Geschlechtum soviel weiser ist,'als dasjenige, welches demselben vorangegangen, daßwir ganz und gar keine Rücksicht auf die Meinungen voriger Geschlech-ter nehmen sollten ? Er gebe gerne zu, daß wir uns von keiner Autdoritätverleiten lassen sollten, Eingriffe in die Rechte Einzelner Personen zu ge-nehmigen. Allein wenn der Herr von Meinungen spricht, welche inStädten, Cannties und Staaten, u. s. w. herrschen, so verlange er auchden Beweis, daß solche Meinungen wirklich cristircn.

Der Herr habe dem Advocatcn-Skand ein sehr schönes Complimdnt ge-macht und bemerkt, daß er ihnen Gut und Blut anvertrauen wolle, unddemohnerachtet warnt er uns über diesen Gegenstand auf ihre Meinungenkeine Rücksicht zu nehmen. Er (Hr. M.) wolle nicht behaupten, daß dieAdvocaten alle Weisheit allein verschlungen hätten, dock aber denke er,daß sie in Dingen, die sie ihr Studium gemacht hätten, allerdings großesZutrauen verdienten. Wenn er z. B. einen Rath über das Pferde Be-schlagen verlange, so gehe er zu dem Husschmidt, und wolle er gerne einRezept haben, so gehe er zum Doctor. Allein er werde gewiß nicht einenDoctvr wegen Beschlagung eines Pferdes um Rath fragen, noch eine Re-zept, von einem Hufschmidt begehren. Wie kann der Herr Gut und Bluteinem Advocaten anvertrauen, und zu gleicher Zeit nicht seiner Meinungüber eine gesetzliche Frage traue» ?

Hr. M. sagte, er selbst wäre noch zu keinem Beschluß gekommen, welchenW/g die Eommittce am schicklichsten einschlagen sollte.' Der Gegenstandbefinde sich immer noch unter Erwägung, und es wäre noch nicht gewiß,wie der Bericht ausfallen werde. Wie könne denn nun der Herr den Be-richt der Eommittce voransbestimmen, wenn diese Cominittec selbst nochnicht wüßte, was der Eharakter dieses Berichts sei» werde? Er möchtewissen, was es helfen würde, den Eonimitteen Gegenstände zur Erwä-gung zu übertragen, wenn dieselben vorausuntcrrichtct wären, was siedamit thun sollten? Der Herr habe geäußert, er wolle die Eonventiongegen irgend einige Meinungen warnen, welche von der Eommittce überden fünften Artikel herkommen möchten. Er fürchte nicht, daß sich dieConvention durch einen Bericht werde verleiten lassen, ehe sie denselbenwohl erwogen hätte. Er feie überzeugt, daß keiner dieser Herren die An-sichten des Berichts, derselbe möge sein wie er wolle, genehmigen und an-«ekmen werde, ohne die Beweggründe, welche für oder gegen ihn vorge-bracht werden berücksichtigt zu haben.

Der Herr von Philadeiphia habe ihnen über die Dienstzeit der Beam-wu und über lebenslängliche Amtszeit eine ziemlich lange Rede gehalten.