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Band I.
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Permsylvaucsche Convention, 1837.

gcbnchcrn in diese Zeitungen nachgedruckt werden, folglich würden sie weitmehr allgemein unter den Bürgern bekannt werden. Als der Vorschlagzuerst gemacht wurde, daß das fraglichcZeitungS-Blatt von der Conventionangenommen werden sollte, und als dazu noch die Frage in Bezug auf dasDrucken und Austheilen von 1250Eremplarcn des Tagebuchs und der De-batten, zur Sprache kam, so waren viele von den Tclegaten der Meinung,das? die zwei letzten ohne das ZeitnngS-Blatt hinlänglich wären, dem Volkgenaue Kenntniß mitzutheilen. Wenn wir daher nun von der eingegange-nen Verbindlichkeit frei wären, so wolle er willig dafür stimmen, noch eineweitere Anzahl Eremplare von dem Tagebuch und den Debatten druckenzu lassen.

Was die Bemerkungen in Betreff eines Eingriffs in übertragene Rechteanlange, so wolle er u!ir so viel sagen, daß er ebensowenig willens sei, sichdenselben zu Schulden kommen zu lassen, als irgend ein "anderer Mann.Allein der Drucker habe dasselbe ausser aller Frage gesetzt. Er hoffe deswe-gen, daß man jetzt zu cinerEntscheidnng kommen werde, indem alsdan Hr.Guyer bester wissen könne, was er zu thun habe.

Hr. Darlingtv n, von Cbcstcr, sagte, es komme ihm vor, daß vieleHerren der Convention sich unter einem Misverständniß hinsichtlich derFrage befänden. Was bätten wir denn gethan? Ev! wir bätten mit 'Hrn. G"yer einen Vertrag eingegangen, uns mit einer gewissen Anzahlseiner täglichen Zeitung zu versehen, und wir ernannten eine Committcc,welche über den Druck und den Inhalt derselben Aufsicht hatten sollte,lind nun verlange man von uns auf die Klagen einzelner Glieder, undnicht der festgesetzten Behörde der Convention, diesen Vertrag zu brechen.Hätten wir irgend eine Klage von der Comittee, oder von einem Mitglicde,derselben gehört? «stein. Er, für seinen Theil, wisse nicht, aus wem dieEommitte'e bestelle z und ehe wir von einigen und andern dieser Herren bö-rcn, daß Hr. Guyer scinenVertrag gebrochen habe, so scheine es ihm wenig-stens eine unnötbigc Einmischung zu sein, und köne nicht nnternomcn wer-den, ohne der Convention den Vorwurfder Treulosigkeit zuzuziehen.

Aber für den Vorschlag des Herrn von Somerset, die Sache auf eineWoche lang zu verschieben, wolle er mit der größten Bereitwilligkeit stim-wcn. Während dieser Zeit könnten wir sehen, ob Hr. Guyer bereit wäre,seinerseits den Vertrag zu erfüllen, indem er, vor Verlauf dieser Zeit,von Philadelphia zurückgekommen sein • müsse. Und ehe diese Zeit umwäre, würden wir auch innc werden, ob die Commsttee in der Aufsichtüber den Druck dieses ZeitnngS Blatts, ihre Scknlldigkeit gethan habe.lär ivärc geneigt, dieseSachc auf unbestimmte Zeit zu verschieben, oder inder That'in irgend einen Schritt, ausser einer Verletztnng des Vertrags,zu willigen.

Hr. Rcad, von Snüquchanna, bemerkte, daß etliche Herren, in ihrerAntwort auf die Bemerkungen des Herrn von Allcghcny, sich auf ihn alseine Art von Tort und Wegweiser, bezogen hätten. Etliche Herren hät-ten angenommen, daß die Anstellung des Herrn Guyer von der Conven-tion auf einen Vertrag und bestätigtes Recht sich gründe. Er behaupte,daß wenn die Convention mit einem Mann einen Vertrag gemacht habe,und dieser den Vertrag nicht breche, sich die Convention alsdann nichtchrcrseits demselben entziehen könne, ohne die Einwilligung der andernPartei. So weit wäre er willens mit dem Herrn von' Allcgheny zu gc-