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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

hen. Wenn wir aber im Gegentheil mit einem Mann einen Vertrag ab-geschlossen hätte», nnd er denselben gebrochen hätte, so wäre er (Hr.' 5h'.)versichert, die Herren würden ihm beistimmen und sagen, daß alsdann dieandere Partei nicht an ihr Wort gebunden sei. Nein, er sei nicht wil-lens, hier zu stehen und der Verletzung eines feierlichen Bundes das Wortzu reden. Der Lerr von Allcgheuy habe gesagt, daß man zur Zeit, alsder Vertrag eingegangen wurde, gewußt habe, daß Hr. Guyer damalsnicht eingerichtet war, das Zeitüngsblatt so zu bearbeiten, als er es imSinn hatte, zu thun. Nun, das möchte einigermaßen für eine gute Ent-schuldigung gelten. Allein, im Fall wir beweisen könnten, daß er seinenVertrag gebrochen habe, so frage er, (Hr. R.) Sei alsdann die Conven-tion noch gebunden ?

Er könnte mehrere Fälle anführen, wolle aber nur zwei insbesondere er-wähnen, um zu zeigen, daß sein Mangel an einem Schnellschreiber und,dazu, seine Abwesenheit von hier ihm nicht zur Entschuldigung dienen kön-ne, warum er uns nicht einen vollständigen und unparteiischen Bericht derVerhandlungen mitgetheilt habe. Die Bemerkungen, welche der Herrvon Nortbampton am letzten Freitag, während der Abwesenheit des Dru-ckers, geinacht habe, wären äußerst einseitig und unvollkommen in derChronik erschienen. Er frage aber, wäre des Druckers Abwesenheit inPhiladelphia eine Entschuldigung, daß er seinerseits den Vertrag breche?Er bekümmere sich weiter nicht viel um die Reden, und es wäre oft besser,wenn sie gar nicht gedruckt werden würden, allein die in dieser Versamm-lung übcrgcbcnen Beschlüße wären die überdachten Gesinnungen der Her-ren, welche nach voller Erwägung und Uebcrlegung abgefaßt und derWelt vorgelegt werden. Der Drucker habe keinen Schnellschreiber nöthig,um Beschlüsse zu publizircn, weil sie geschrieben wären. Weder seineAbwcsen-hcit—seine Bekanntmachung, daß er noch nicht ganz dazu eingerichtet sei,alles was man von ihm erwarte, leisten zu können—noch sein Mangel anSchnellsckrciberu würde ihm deswegen zu einer hinreichenden Entschuldi-gung dienen, wenn er unternommen habe, Beschlüße zu pnbliziren, welcheden Tag vor der Ausgabe seines Zeitungs Blatts übergeben würden, undin dem Blatt des folgenden Tages im Druck hätten erscheinen sollen.Es wäre keine Entschuldigung, den ersten Beschluß zu pnbliziren, und denzweiten anszulaßen, dann wieder den dritten zu publizireu, und den vier-ten auszulasten, und darnach den fünften zu publizircn. Er behaupte,Hr. Guyer habe keine Entschuldigung, daß er seinen Vertrag gebrochenhabe, nnd in diesem Fall wäre nun die Convention von aller Verbindlich-keit ihrerseits losgesprochen.

Hr. D ick ey sagte, daß der Herr, welcher so eben wieder seinen Sitzgenommen, sich beklage, daß die Beschlüsse nicht ordnnngsmäsig publizirtworden wären. Wenn der Herr in das Zeitungs Blatt blicke, welchesdie Verhandlungen voni letzten Donnerstag enthalte, zn einer Zeit sogar,als Hr. Guyer noch nicht erwählt war, so werde er ssnden, daß die bisdorthin übcrgcbcnen Beschlüße publizirt wären nnd vielleicht beinahe ingenauer Ordnung erschienen. Der erste wäre der Beschluß des HerrnI n g c r so ll über den Geld Umlauf u. s. w. Der zweite, der des Hrn.Brown, der dritte, des Hrn. Porter, von Northampton, und dervierte, des Hrn. R e a d. Der Herr scheine vielmehr allzu pünktlich S 11sein, denn obgleich sein Beschluß nicht gerade so genau in derjenigen Ord-unng vorkommen möge, in welcher er übergeben worden, so wäre er doch«