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Pennsylvam'sche Convention, 1837.
hinsichtlich des von der Committee über den ersten. ?(rtifct erstatteten Be-richtes stattgefunden. Er begreife II oder 12 Abschnitte. Er schlagevor, znr Erwägung dieses Berichtes zu schreiten, weil cr^der erste in derReibenfolge sei.' Es finde keine Meinungsverschiedenheit in der Commit-tee in Betreff dieses Berichtes statt.
Die Frage über den Vorschlag des Hrn. P u r v i a n c c wurde bieranfdurch folgende Abftiinmnng verneinend cntsckieden—Jas 39, Neins 53.
ftr. Dunlop schlug vor, daß die Convention znr Erwägung des Be-richtes über den achten Artikel der Eonstitntion schreite, welcher Vorschlagangeno,innen wurde—Jas 69.
sEine kurze Unterredung fand hinsichtlich der einzuschlagenden Derfah-rngsart statt, in deren Folge man sich dahin verstand, daß die Conventionüber die verschiedenen Berichte, nach der ersten Verlesung, sich in Com-mittec dcö Ganzen begeben, und daß, nachdem ein Bericht znr Erwägungin der Convention vorgenommen, kein förmlicher Vorschlag nothwendigsein sollte, um in Committee des Ganzen sich zu begeben.!
Achter Artikel.
Die Convention schloß sich hierauf, unter Herrn C u n n i n g h a m ' sVorsitze, in Committcc des Ganzen, über den Bericht der Committcc überden achten Artikel.
Der Bericht der Committee lautet wie folgt: ,
Artikel 8.—Von dem Amtseidc.
Die Glieder der General - Assembly, und alle Beamten des vollzichen-den und des gerichtlichen Departements, sollen durch Eid,oder feierlicheErklärung verpflichtet werden, die Konstitution der Republik jaufrecht zuerhalten, und die Pflicht ihrer bcziehlichcn Aemter getreulich zu erfüllen.
Hr. M' Scherr y, von Adams, gab an, daß er von dem Vorsitzerder Committee, welche diesen Artikel berichtete, zu erfragen wünsche, wa-rum sie nicht den Artikel dahin verbessert hätten, daß vorbelncldcte Perso-nen eingeschworcn werden oder die feierliche Erklärung ablegen sollten,bie Constitution der Vereinigten Staaten eben so wohl, als die der Re-publik aufrecht zu erbaltcn. Er sagte, daß der 3te Abschnitt des sechstenArtikels der Constitution der Vereinigten Staaten die Vorkehrung treffe
daß die Glieder der verschiedenen Staats-Gesetzgebnngen, und alle voll-streckenden und richterlichen Beamten, sowohl der Vereinigten Staaten,^ls auch der verschiedenen Staaten, durch Eid oder feierliche Erklärungverpachtet sein sollen, die Constitution aufrecht zu erhalten?' Er gab£», daß er jetzt keinen Verbcsserungs-Vorschlag thun wolle, indem er vonder Committee blos Auskunft hinsichtlich ihrer Ansichten über den Gegen-stand verlange.
Hr. Dicke y, von Beaver, sagte, die Committee über den 8ten Artikelver Constitution habe einstimmig beschlossen, den Artikel ganz genau inven Worten und Ausdrücken der Constitution Pennsplvaniens zu berich-ten. Die Constitution, wie sie von dem Herrn von Adams verlesen, er-wrdcrc, daß, in Zusatz zu dem Eide, die Constitution des Staates aufrecht^ erhalten, jedes Glied der Gesetzgebung, wenn es aufgefordert werde,zu erhärten, daß es seine Pflichten getreulich erfüllen will, auchewlich verpflichtet werde, sowohl die Constitution der Vereinigten Staaten,«ts die seines eignen Staates aufrecht zu erhalten, und daß dies unter