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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

der Autorität der Constitution der Vereinigten Staaten geschehen solle.Sinn, da dies der Fall'sei, so habe man es für unnöthig erachtet, irgendeine Elanscl in der Absicht einzuschalten, die Elansel unerläßlicher zu ma-chen. Er betrachte solch eine Verbesserung als gänzlich unnöthig.

Hr. D n n l o p that den Vorschlag, nach dem Worte "Eonstitntion"die Worte " der Vereinigten Staaten und" einzuschalten.

Hr. I n g c r so l l, von Philadelphia, erhob sich nicht, um irgend et-was über den Gegenstand zu sagen. Er sei von großer Wichtigkeit, under habe in Bezug auf ihn cmc entschiedene Meinung.

Hr. Russell, von Bedford, hielt die Verbesserung des Herrn vonFränklin für unnöthig. Die Eonstitntion der Vereinigten Staaten, wel-che von den Gliedern die Unterstützung der Constitution der VereinigtenStaaten verlange, sei über die Eonstitntion irgend eines andern Staateserhaben, und der Eid, jene Eonstitntion aufrecht zu erhalten, würde denunter der Allgemeinen Regierung agirenden Beamten in Zusatz zu demEide aufgelegt werden müssen, welchen der jetzt vorgeschlagene Artikel indie Constitution einzuführen erfordere. Der Eid, wie er soeben bemerkt,würde besonders, und unabhängig von dem Eide, die Eonstitntion unsersStaates zu unterstützen, aufgelegt werden müssen.

Hr. Bell, von Ehester, bemerkte, daß der Eid, die Constitution derVereinigten Staaten zu unterstützen, das höchste Landesgesetz sei, und daßer dessen Einschaltung in die Eonstitntion Pennsylvaniens, nm in volleWirkung gebracht zu werden, als gänzlich unnöthig betrachte. Die Glie-der der Gesetzgebungen der »erschienen Staaten seien durch jene Eonsti-tution gehalten und verpflichtet, zu schwören, oder feierlich zu erklären,daß sie die Eonstitntion der Vereinigten Staaten aufrecht erhalten woll-ten. Wäre keine solche Vorkehrung in der Eonstitntion der VereinigtenStaaten enthalten, so würde es in der That höchst schicklich sein, sie inder unsrigcn einzuschalten; aber in so ferne als es das höchste Laudcs-gesetz sei, daß die Glieder der Staats-Gesetzgcbnngcn eidlich erhärten soll-te», die Constitution der Vereinigten Staaten zu unterstützen, sei es nichtnothwendig, eine Wieder-Verfügung in der Sache zu machen, und folglichwerde er für die Verbesserung des Herrn von Fränklin nicht stimmen.

Hr. M' S ch e r r y sagte, er hoffe, man werde, nachdem man dieMeinungen der Eommittec gehört, die Verbesserung zurück nehmen.

Hr. E h a m b c r s, von Fränklin, sagte, die vorgeschlagene Verbesse-rung scheine zweckmäßig zu sein, und sollte angenommen werden. Wenngleich die Eonstitntion der Vereinigten Staaten den Beamten dieser Re-publik die Verpflichtung auflege, einen Eid, oder eine feierliche Erklärungabzulegen, daß sie dieselbe unterstützen wollten, so würde die Staats-Eonstitntion durch Einschaltung einer Elausel zu deren Wieder-Bekräfti-gnng nicht im Geringsten geschwächt werden, sondern die Verbindlichkeitwürde vielmehr hierdurch 'neue Kraft und Stärke erlangen. Wenn eseine Streitfrage sein sollte, ob eine solche Verbindlichkeit durch die Eonsti-tutiou der Vereinigten Staaten Beamten auferlegt werden könnte, welchenicht unter der Eonstitntion der Vereinigten Staaten Gewalt ausüben,sondern die durch ihre eigne Eonstitntion blos für Staats - Zwecke ihnenübertragene Gewalt ausüben, so halte er es für am sichersten, jene Ver-bindlichkeit in unserer Constitiuivn zu bekräftigen. Durch ein solchesVerfahren würde jeder Zweifel wegfallen. Es würde keine Gelegenheit