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Band I.
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Pennsylvanische Convention, 1637.

;u Spitzfindigkeiten übrig bleiben. Es sei ein Theil der Staats,Eonstitu-tion, daß Beamte den' Eid ablegten, die Eonstitnüon der VereinigtenStaaten zu unterstützen. Er wolle daher zum Schlüsse sagen, daß eSeine Verbesserung sei, welche blos das bekräftige, was durch die Eonstitu-tion erfordert werde, und daß es eine Verbesserung sei, welche Zweifelbeseitigen und auf keinen Fall stiften könnte.

£tr. Clarke, von Jndiana, bemerkte, der Herr, welcher^ zuletzt ge-sprochen, habe gesagt, daß die Verbesserung keinen Schaden stiften könnte.3imt, er liebe nie, daß ihm irgend etwas der Art vorgeschrieben werde.Wenn man i an nickt beweisen könne, daß sicGntes stiften könnte, so wer-be er gewiß dagegen stimmen. Sie seien nicht in Eonvention berufen,um für die Union Gesetze zu verfassen, noch um dem Verbände der Union,welches die Föderal-Eoustirntion sei, neue Kraft zu geben. Sie seien allehierzu verpflichtet, und einJeder, welcher je ein Amt, wenigstens in diesemStaate, bedient habe, habe ciren Eid ablegen müssen, die Eonstitntion derVereinigten Staaten und die des Staates Pennsylvanien zu unterstützen.Warum also, wenn unsere Verbindlichkeiten vollständig wären, solltenwir dieselben vermehren ? Kani cssjc irgend einigen Individuen in denSinn, daß wir nach Passirung von Gesetzen zur Incorporirung von Ge-sellschaften, nicht Regeln und Verfügungen und Nebeugesctze für die Nc-gicrnngs-Verfassnng machen könnten, welche die Gesetzgebung bestimmtbat? 'Ersei der Meinung, man sollte zwischen der Staats-Regieriingund der allgemeinen Regierung eine möglichst große und genaue Scheideli-nie zu ziehen, welche mit den von Seiten der erster» der letzter» zukomendcnVerbindlichkeiten vereinbar wäre. Er behaupte, man würde heg er thun, dievorgeschlagcneVcrbesscrung nicht einzuführen, da sie ganz und garnicktnoth-wendig sei. Es gezieme weder Pennsylvanien, noch irgend einen anderenStaate, auf mittelbarem oder unmittelbarem Wege für die Union GesetzeZ» verfassen. Er hosse daher, die Verbesserung werde nicht angenommenwerden.

Hr. opkin so n, von Philadelphia, sagte er sei der Verbesserung,^ ganz unnötbig, entgegen. Er werde entschieden gegen irgend eineAbänderung in der Eonstitntion sein, wenn man nicht einen triftigen undausreichenden Grund dafür anführen könne. Wie der Herr, welcher so-eben seinen Sitz genommen, wolle er nichts verändern, wenn er nichtbeutlich sehe, daß es vortbeilbaft sei. Er könne die Einschaltung dieserVerbesserung aus dem Grunde nicht zugeben, weil sie keinen Schaden stif-teu könne. 'Die Eonstirution sei fünfzig Jahre lang in Wirkung gewesen;jeder Theil derselben sei wohl verstanden worden; jeder Theil derselbenbabe den allgemeinen Beifall des Volkes empfangen; und durch das Ein-schalten eines bloßen Wortes oder einer bloßen Zeile, könte ein neue Ans-wguug derselben herbeigeführt werden. Er wünsche, die Eonstitutioir«töchte in ihrem dcrmaligcn Zustande fortbestehen, so lange als Pennsyl-vanicn ein unabhängiger Staat bleibe. Keine Veränderung in demStaate—keine Veränderung in seiner Regierung—keine Veränderung inwmer vage, könne jemals den Bürger vor seinen ersten und ursprüngli-chen Verbindlichkeit, eine republikanische Regicrnngs-Vcrfaffung zn nnter-üntzen, freisprechen. Aber, obgleich der Himmel verhüten wolle, daß er,k'-tr irgend ein anderer Delegat die Möglichkeit einer Auflösung diesergroßen und glücklichen Unioift selbst in einer unermeßlichen Entfernungerkennen sollte—könnte irgend Jemand sagen—könnte irgend Jemand so