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Band I.
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Pennsylvanische Convention, 1837.

frr. Cor fatjfc, ein Herr linde gestern auf die Meinungen des Hrn.Iefferson verwiesen, und seiner Ansicht nach, stehe nichts in den zurRichtschnur für diesen Körper angenommenen Regeln, das ihn abhalte,weiter zu gehen, wie er beadsichtct. Es sei ihm gleichviel, was der Ge-brauch in anderen Körpern sein möchte, da er vermuthe, daß die Gliederder Convention sich nach ihren eigenen Regeln zu richten hätten. Leidein nicht so?

Der Vorsitzer: Soll ich verstehen, daß der Herr sich beruft?

Hr. Cor: Nein, mein Herr.

. Derist.

Vorsitzer:

Dann sage ich, daß es nicht der

'dilung gemäß

Hr. Enm m in, von Imnata, sagte, er dächte jeder anwetz-ndo Herrsollte die vorgeschlagene Verbesserung unterstützen, Wir sollten allein un-sere Gewalt gegebene» Mittel gebrauchen, um die Eoiiftirntion der Ver-einigten Staaten zu unterstützen. Von seinen früheren Jahren an habeer dies gethan, so weit er es verstanden, und er sei inimer bereit gewesen,eidlich zu erhärten, daß er die Eonstitntion der Vereinigten Staaten, so-wohl als die Pennsylvaniens unterstützen wolle. Er behaupte, er habeein Recht zu zeigen, daß Hr. B u ch a n a n—

Der Vorsitzer: Der Herr ist außer der Ordnung.

Hr. E u m m i n. Ich unterwerfe mich der Entscheidung des Vorsitzers.Nun denn, Alles, was ich zu sagen habe, ist—daß ich die Verbesserungdes Herrn von Franklin unterstützen will.

Hr. B r o w n, von Philadelphia, sagte, er sei nicht geneigt, den Be-wertungen seinen Beifall zu geben, welche der Herr von der Stadt Phila-delphia (Hr. Hop k in son) gemacht habe; den» seinen Geist umhüllenuoch Zweifel, deren Lösung er wünsche. Die Constitutlvn der VereinigtenStaaten verlangt, daß jeder Beamter einen Eid für deren Unterstützungablegen svll. Aber wie, frage er, soll dieser Eid einer Assembly vorgelegtwerden? Oder was für ei.. Recht habe irgend ein Staatsbeamter, einensolchen Eid vorzuschlagen, wenn es nicht von der Eonstitntion oder denbesetzen des Staates Peunsylvauien erfordert werde ? Welche Verpflich-tung habe irgend ein Beamter, ihn abzulegen? Wie solle er zur Kcnm-uch des Bcaiuteu kommen,wenn er nickt in den Gesetzen oder der Eonsti-fcition des Staates enthalten sei? Dies sei die sich ihm darbietendeSchwierigkeit. Er finde, daß er in der Eousiitution des Staates Ülew--flork enthalten sei. Ein andere von dem .Herrn ausaesvrochene Ansichtlchcine ihm (Hrn. B.) nnhalthar, nämlich—daß die Union sich auflöse»,und der Staat auf seine ursprüngliche Verantwortlichkeit verwiesen wer-möchte, und daß eine Eonventivn znsammcnberufen werden müßte,um den Eid zur Unterstützung der Eonstitution der Vereinigten Staatenden andern Amtseiden zu trennen. Dasselbe Zusammentreffen vonumwinden möchte os nöthig machen, uns von der Overation dos GesetzesUo, zu erhalten, welches für die Wahl von Eongreß-Mitglicder» Norkeb-wingen trifft; ein Gleiches gelte von Verträgen, welche zur Selbstvercbei-wgimg nöthig werden möchten, und die "unter der Autorität dcr Vereinig-t en Staaten" gemacht werden sollen. Wenn ein solcher Zeitpunct cinrrc-v werde es jedem Herrn einleuchten, daß in einer solchen Lage der Dinge15