Band 
Band I.
Seite
234
JPEG-Download
 

234 Verhandlungen und Debatten.

eine Eonvention zusammenbernfen werden müsse, um mit der Obergewaltdes Staates im Zusammenhange stehende Angelegenheiten zu ordnen.Dr. B. bemerkte zum Schliffe, daß er, nach der jetzigen Beschaffenheitdes Falles, für die Verbesserung zu stimmen geneigt sein werde.

Hr. Sergeant: Der Herr von Philadelphia Eaunty glaubt dieLösung seines Zweifels in dem Paragraph der Konstitution der VereinigtenStaaten zu finden, welcher dem unmittelbar vorangeht, auf den er' sichbezogen. In diesem Paragravh wird die Konstitution der VereinigtenStaate», und die zufolge dersewen gegebenen Gesetze und gemachten Ver-träge für das höchste Landesgesctz erklärt. Die Eonstitution der Verei-nigten Staaten ist das Fundamental-Gesctz, verfaßt von dem ganzen Volkeder Vereinigten Staaten. Und da sie von ihm für das höchste ilaudesgcsetzerklärt ist, so ist sie, insofern sie irgend eine Vorkehrung enthält, vongrößerer Wichtigkeit, als die Eonstitution irgend eines einzelnen Staates,over als das Gesetz irgend eines einzelnen Staates. Was sie demnachauch immer erfordern mag, so muß man sich jenen Erfordernissen will'fäbrig zeigen und sie erfüllen. Die Eonstitution der Vereinigten Staatenerklärt im ersten Paragraph, auf welchen man sich berufen—daß Senatsreu und Repräsentanten, und die Glieder der Gesetzgebungen der einzelnenStaaten, und alle Beamte» des Vollziehenden und Gerichtlichen Depar-tements, sowohl der Vereinigten Staaten, als der verschiedenen Staaten,durch Eid oder Bekräftigung, aber durch keine religiösen Verpflichtungen,etc. etc. gebunden sein sollen, diese Eonstitution zu unterstützen. DieseVorkehrung der Eonstitution der Vereinigten Staaten können wir, wiewir wissen, weder abschaffen, noch ihr größer» Flachdruck verleihen. Sieist ein Gesetz welches vermöge seiner eigenthümlichen Kraft wirkt, ohneirgend eine Beihülfe irgend einer Eonstitution oder eines Gesetzes einesStaates. Und irgend eine unter der Eonstitution der Vor. Staaten passiere'Acte, oder irgend einige unter ihr gemachten Verträge, haben dieselbeWirksamkeit. Wenn wir daher in die Eonstitution von Pcnnsylvanicneine Vorkehrung einrücken wollen, daß Beamte dieses Staates nicht durcheinen Eid gebunden sein sollen, die Eonstmition der Vereinigten Staatenzu unterstützen, so würde eine solche Vorkehrung in unserer Eonstitution,oder in irgend, einem unserer Gesetze, völlig ungültig sein, weil der Eonsti-tution der Vereinigten Staaten widerstreitend.

Wie steht es nun, wenn wir den Fall umkehren, das heißt, wenn wireine Vorkehrung in unserer Staatü-Eonstitntion treffen, als Bekräftigungeiner Vorkehrung in der Eonstitution der Vereinigten Staaten? sjdennwir eine solche Vorkehrung nicht verändern können, so ist es ja offenbarungereimt, dieselbe bekräftigen oder unterstützen zu wollen—so ist cö offen-bar, daß dieselben Verbindlichkeiten unsern Staatsbeamten bereits oblie-gen, und daß wir sie nicht stärker machen können. Ich denke daher, daßwir diese Verbesserung lieber unterlassen sollten. Sie hat, wie bemerktworden, einen zweifelhaften Werth. Niemand kann sagen, daß sie irgendeinen 'Nutzen stifte; und besonders, da es klar ist, daß dasselbe geschehenwird, gleichviel ob man sie in unsere Eonstitution aufnimmt, oder nicht,lange, biö die Eonstitution der Vereinigten Staaten verändert ist. Allein,hier entsteht eine andere Schwierigkeit. Wenn dies der Standpimct >si-welchcn in seiner Eonstitution cinznnehme» dem Volke der VereinigtenStaaten, als einer Nation, zukommt, so kommt es ihm aus schließ-