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Pemisylvanische Couventtoü, 1837.
tzung der Convention eingedenk sein. Er sei gegen alles Schwärmerische,Eingebildete oder Unzweckmäßige, wobl aber zu Gunsten einer billigen,heilsamen und vernünftigen Reform, und eben so bereitwillig, nicht nurdie Untersuchung etwaiger Mißbrauche, über welche jener Herr klagt, aufalle mögliche Art zu erleichtern, und er werde mit ibm für die Abschaffungeines jeden Eides stiininrn, den man als nutzlos ansehen muffe, oder der»u Meineid Veranlassung geben könnte.
Der achtbare Herr von Frankli», der vor ibm gesprochen,^sei im Irr-thum befangen, wenn er glaube, daß er (Hr. I.) in jedem Falle gegenAmtscide sei. Es sei ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Eide,die Pflichten eines Amtes zu erfüllen, und einem Eide, eine Eonstitution»n unterstützen. Niemand schwört, eine Urkunde zu unterstützen, wie ervvrgiebt sondern ein Gouvernement, und nicht eine Urkunde. Der elnzi-ste Grund, der zu Gunsten des Eides zur Unterstützung der EonstitutionstAsiegebeii werden kann, ist, daß er ein stellvertretendes Mittel für denEid jDci- Treue ist. Dies sei die wahre Theorie der Sache^und in dieserEinsicht dürfte sie wohl einigermaßen zweckmäßig sein. In Fällen vonHochverrat!!, oder tut Kampfe mit einer ausländischen Macht, oder imKampfe zwischen Staaten oder den Vereinigten Staaten sind wir verbun-den das Gouvernement der Vereinigten Staaten zu unterstützen, was denArgumenten gegen den politischen Eid noch größeres Gewicht giebt. Essti recht, einen Beamten schwören zu lassen, daß er seine Pflichten treulichsrfüllcn wolle. Es ist zweckuiäßig, einem Richter einen Eid für die Er-füllung der Pflichten seines Amtes abzunehmen. Allein, es ist cüi^bim-viclwcitcr Unterschied zwischen einem solchen und einem Eide der Treue.
Wir wollen, sagte Hr. I., eine Regierungsform einführen, gebaut aufstärkere Grundsäülen 'als politische Eide—auf die Liebe und Zuneigungdes Volkes. Wir wollen ein solches Gouvernement gründen, bei welchemJedermann im Staate sich nicht nur für einen integrirenden Theil desGouvernements ansehen, sondern auch wirklich sein soll — ein Gouverne-'»ciif, dem Jederman mit Liebe anhängen, und an welches das Volkdurch stärkere Bande gebunden sein >vird, als die der politischen Eide,^ande, welche nicht zerrissen werden können.
Wenn wir einen Rückblick auf die ursprüngliche Regicrungsform thunwollten, so würden wir finden, daß es ein einfaches, gesetzmäßiges, ausd>e Theilnahme des Volkes gegründetes Gouvernement war. _ Dies wardas Regicruugs-Princip z unser Zweck ist, es wieder herzustellen, undwo möglich die Grundlage zu verbessern. Ein in der Form enies Enesauf Huldigung einer Person gegründetes Gouvernement ist nicht von derArt, daß wir ihm Ehrerbietung erweisen könnten. Er ziehe den^Eid über-haupt in Zweifel z und wenn er nicht andere Grunde für dessen Beide-Haltung hören sollte, so ivcrde er für dessen gänzliche Abschaffung geneigtlein. Die Neuerungssncht sei angeklagt worden. Die Re»eriingssucht.— was ist sie? Die Zeit ist der größte aller Reformatoren, und d>e For-wen und Gebräuche, welche vor fünfzig oder sechzig Jabren in Ansehenüandcn, sind nun veraltet; ein neues System ist aus dem von unsernherfahren angenommenen erstanden, und deren Nachkommen haben dasGouvernement auf die Zuneigung und Liebe des Volkes zu gründengelernt. Wenn ein Gouvernement nicht auf solchen Grundfesten rüde,habe ein Eid keinen Werth; und wenn er nichts werth sei, so halte er lbn