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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

thätigen Einfluß, wen» nicht aus ihn, welcher den Eid leiste, jedenfallsauf Diejenigen äußern, welche Zeugen der Eeremonic seien. Er mißbilli-ge nicht die Elansel, wie sie in der Eonstitution entweder dieses Staates,oder der Vereinigten Staaten stehe. Was er mißbillige, sei die unnöthi-ge Vermehrung der Eide, oder die unnöthige Erklärung, daß Eide gelei-stet werden müssen ; weil bei Allem was nnnötlnger Weise geschehe, we-nigstens im Bewußtsein Zweifel herrschen müsse, ob es nicht „„rechtlichstWeise geschehen sei. Er sei überzeugt, daß in den Gesinnungen der mei-sten Personen ein Widerwille gegen die Vermehrung der Eide herrsche,und daß ihre allzu große Häufigkeit ihre Wirksamkeit gänzlich aufhebe.

Er erinnere sich, daß sich bei Gelegenheit seiner Ankunft in einem frei«- .den Lande an einem Zollhansc eine Bedenklichkeit in Bezug auf einigesGepäck erbeb; der Zollbeamte sagte. Alles würde ganz recht sein, wen«er schworen wollte, daß die Artikel sämmtlich in dcii Vereinigten Staate»erzeugt und verfertigt seien. Er sagte den Beamten, er wisse diesen U» ,Jstand nicht, folglich könne er nicht schworen. Der Beamte, jedoch, sitsic» !der Meinung, daß er allzu bedenklich sei, und daß er es mit aller Schick-lichkeit in seiner eigenen Sprache, "der bloßen Form halber" hätte be-schwören mögen. Dies sei einer der vielen Fälle, worin die Häufigkeitund der unschickliche Gebrauch der Eide ihren Werth aufgchoben/uud neck'schlimmere Folge» erzeugt habe, und es leuchte ihm ein, daß in ähnliche»Fällen diese Aufforderung besser unterbleiben, als durch Mißbrauch .ihrerFeierlichkeit beraubt werden möchte. Er halte es für unschicklich, einennnöthigc Vermehrung der Eide einzuführen.

Die Verbesserung des Hrn. D n n l o p wurde hierauf verworfen^"

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Hr. Brown schlug vor, nach dem Worte " Affembly" folgende Ver-besserung einzuschalten: "sollen einen Eid oder eine feierliche Erklärungablegen, ihre Pflichten getreulich und gemäß dem zu erfüllen, was sie fürden Willen ihrer Eonftituciiten halten."

Hr. B. vermuthete, die Verbesserung spreche deutlich den Zweck aus,welchen er beabsickte. Es sei der Eonvention wohl bekannt, daß l> in sicht-lich der Pflicht deö Repräsentanten, dem Willen seiner Eonftituciiten Folgezu leisten, smvohl in diesem Staate, als in andern, widerstreitende Ansich-ten stattfänden. Hr. B. glaubte jedoch, daß es in einer repräsentative»Regierung des Repräsentanten Pflicht sei, sich nach Denen zu richte»,welche ihn zu ihrem Repräsentanten bestellten. In der Verbesserung habeer nicht die Art und Weise augeaeben, wie der Repräsentant den Wille»seiner Eonstituenten ansniitlelu solle, sondern es ihm überlassen, deuselbc».auf eine seinem Gewissen entsprechende Weise auSzumittelu. Aber »»l >

»velche Art und Weise er ihn ausmittle, so sollte er, wenn der Wille seines |

Eonstituenten ihm bekannt sei, sein Verfahren oarnach einrichten, »» fnicht nach dem, was seinen Ansichten zufolge ihr Wille sei. Er wünsck's'daß unsere Regierung in der Wirklichkeit ihrer Theorie entspreche, daßStimme des Volkes das Gesetz des Landes sei. Er wünsche, daß fr fr |

Repräsentant, wenn ihn das Volk zur Verrichtung eines gewissen ge»»" !

bezeichneten Geschäftes auserlese, auf die Verrichtung dieses Geschäfte"sich beschränke, und nicht, sobald er ins Amt komme, nach einer neue» !Richtschnur verfahre und es auf sich nehme zu bestimmen, was de»> 3 lV 'tercsse Derjenigen, welche er repräsentier, angemessen sei. Der Herr vo»