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Pcnnsylvanische Convention, 1837.
Allegheny sagte und, es sei in dem Gewissen vieler Menschen ein Princiventhalte 11 , auf welches man durch einen Eid einwirken könne. Wenn dieswahr ist nnd nicht ebne Eid auf dasselbe eingewirkt werden kann, und wirbaden bin längliche Erfahrung zum Beweise gehabt, daß ebne Eid keineEinwirkung auf dieses Princip geschehen kann, so sei er dafür, daß maneinen Eid in diesen Artikel einschalte, um auf das Gewissen solcher Män-ner einzuwirken.
Die Verbesserung wurde alsdann verneinend entschieden— Jas 13,Neins (nicht gezählt.)
Hr. 5) i e st c r, von Lancaster, that den Vorschlag, zu dem Berichte diefolgenden Werte hinzuzufügen;
" Und sie sollen ferner verbunden sein, jeder zur seine Person zu erklä-ren, daß sie, seit der Annähme der Verbesserung zu der Eonstitution, we-der als Hauptperson, noch als Sccundant, auf irgend eine Weise in einDuell verwickelt waren; nnd falls irgend ein Beamter dieses Staates aufvorbcsagte Weise in ein Duell verwickelt werden sollte, so soll er dadurchfein Amt verwirken."
Dieser Vorschlag wurde verneinend entschieden—Jas 23.
Hr. E a r l e, von Philadelphia, that den Vorschlag, zu dem Berichtefolgende Worte hinzuzufügen:
"Und ohne Unterdrückung, Erpressung oder unrechtmäßige Eintrei-bung."
-r. Carle: Er wünsche, man möchte jede sich darbietende Gelegen-bcit ergreifen, um dem Gebrauche der Erpressung constitutionelle Schran-ken anzuweisen.
Der Vorschlag wurde verneinend entschieden.
. 5>r. Darling ton, von Ehester, that den Vorschlag, zu dem Be-richte die folgenden Worte hinzuzufügen:
" Und kein anderer Eid oder feierliche Erklärung irgend einer Art sollals eine Befähigung zu irgend einem Amte oder irgend einer öffentlichenAnstellung erfordert werden."
. Die Eommittee erhob sich hierauf, berichtete Fortschritte, und erhieltErlaubniß, morgen wieder zu sitzen.
Die Convention vertagte sich alsdann.
Mittwoch» Mcky 17,1837.
E u IN IN i«, von Jnniata, legte den folgenden Beschluß vor, webwer auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden verordnet wurde, näw-
B c fett (o (| c n, Daß die Cennmittcc über den sechste» Artikel bcr clenstitutwn angerieten werde, den zweite» Abschnitt des besagten Artikels dahin zu verbessern, daß diearc,manncr dieser dlepublik zu deren Vertheidigung bewaffnet und disciselinirt, werden,,