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Band I.
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Pennsylvamsche Convention, 1837.

cher Vortheil aus einer Untersuchung wie der vorgeschlagenen entspringenkonnte; während meiner Ansicht nach ein großer Nachtheil daraus ent-springen mochte, daß man diesen Gegenstand der Aufmerksamkeit dieserConvention unaufhörlich aufdrängt. Wenn es nothwendig wäre, daßwan der zn verfassenden Constitution eine Vorkehrung einverleibte, welcheden Bürgern eines Freistaates die Ausübung der Vorrechte freier Män-ner und eine Verbindung mit Gesellschaften irgend einer Art, seien siemoralischer, religiöser, gesellschaftlicher, oder politischer Tendenz, unter-sagte, denn möchte in der TKat eine solche llntersnchnng schicklich sein.Oder wenn Maurcrci und Gegenmanrerei eine solche Stellung gegen ein-ander einnähmen, daß der Friede und die Eintracht des guten Volkesdieser Republik gefährdet würden, dann möchten sie die Verhandlung odergastliche Erwägung dieser Convention in Ansvruch nehmen; aber, meinHerr, ich habe die freudige Ueberzeugung, daß keiner von diesen beidensiällcn Thatsache ist. Ich weiß gewiß, daß sich in diesem Körper keineMehrheit zu Gunsten einer Vorkehrung finden wird, welche eine Verkür-zung der Vorrechte irgend eines Bürgers in dieser Republik znr Folgehaben, oder ibm eine Verbindung mit irgend einer religiösen, moralischen,aber gesellschaftlichen Gesellschaft untersagen wurde, worin er eine Quelledcs Glücks für sich zu finden glaubte: und auf der andern Seite, fühlerch vermöge der Entdeckungen, welche ich seit meiner Ankunft allhier ge-macht habe, überzeugt, daß in dem Unterschiede zwischen Maurerei undGegcnmaurerei nichts enthalten ist, welches geeignet wäre, den Samenöcr Zwietracht unter dem Volke auszustreuen, und daß Alle das unstreitigeunantastbare Recht haben, ihrer eignen Meinungen über diese beidenGegenstände sich zn erfreuen; und nach Beobachtung der löblichen Ein-macht, welche diese Convention so weit charakterisirt hat,—einer Eintracht,welche wich fast zur Hoffnung des bevorstehenden Eintrittes des lange^rheißenen tausendjährigen Reiches berechtigte, kann ich unmöglich demGedanken Raum geben,'daß irgend ein ernstlicher Nachtheil aus einerNichtcrwägung des in diesem Beschlusse begriffenen.Gegenstandes ent-mnngen könnte. Da ich diese Meinungen hege und eine Erwägung des-wtbcn für nunötbig halte, so will ich' mich damit begnügen, gegen denverschlag zu stimmen.

^ He. D >lnlop fragte alsdann, ob der angenommene Beschluß, daß^ommittcc einfache Verbcsscrungs-Vorschläge, ohne irgend einen wei-x, rc !} Bericht, cinberichten solle, auf irgend einige andere Committeen alsfu stehenden Bezug habe.

miH Cr Besitzer erwiederte, daß der Beschluß blos auf stehende Com-"urecn Bezug habe.

" " lop schlug hierauf vor, diese Committee zn einer stehendenAcrbe?"^ ^ sto keinen Bericht, sondern einen bloßen Vorschlag znrfür iH ’ r Eonstitution verfassen möchte, wenn eine Verbesserung

mr nöthig erachtet würde.

Hr. D. bat um Erlaubniß, der Convention die Grunde angebe, r ^fcn, weiche ihn zu diesem Vorschlage bestimmten. ® , t ei-

lest Frage an eine besondere Committee verwiesen «erde, um 'ue Untersuchung von Angelegenheiten vorzunehmen, du ' \ 1 .^udenzGesellschaften oder andere Dinge beziehen, welche die cnlftri1