Pennsylvanische Convention, 1837. 277
Dr. Darlington setzte aus einander, das, ihre Wirkung und Ab-sicht aufdie Constitution Pcnnsylvanicns beschränkt seien.
5>r. Füller bemerkte, es werde die Frage entstehen, ob man nichteine mit den Pflichten der unter dieser (ioiiintutiou angestellten Beamtenunvereinbare Verbesserung einschalte, Sie scheine ihm damit unver-cinbar.
Dr. R e i q a r t sagte, seiner Ansicht nach sei dies nicht die schicklicheZict, die Verbesserung des Deren von Ehester zur Sprache zu bringen....Er finde in dem 4ten Abschnitte des klten Artikels ^dcr Rechts - Bill diesesStaates die folgende Erklärung: "Keine Person, welche das Dasein ei-nes Gottes und einen zuknnftigen Zustand von Belobn,ingcn und Be,rra-fnngrn anerkennt, soll, um ihrer religiösen Ansichten willen, des Vorrechtsberaubt sein,'irgend ein Amt des Vertrauens, oder einträgliches Amt unterbieser Republik zu bekleiden."
ES sei eine Eommittec über den Ren Artikel bestellt, und dw Verbesse-rung möchte dort cingesübrt werde>i,wcnn es eine zweckma>nge sei. Wur-de man sie aber dem 8tcn Artikel einverleiben, so mochte sie die Thätig-keit der über den Gegenstand der Rcchts-Bill bestellten Eonnmttee kcm-men, und irgend ein Verfahren von Seiten dieses Körpers mochte viel-leicht dem widerstreiten, waö sie thun wurde. Es gebe aber keine Untüch-ligmachung in Penusvlvaniei,; eS werde keine religiöse Bedingung erfor-dert ; es finde m der That niclits in Bezug auf die Sache statt, auper waser aus der Rechts-Bill verlesen. Die Sprache des Abschnittes sei klaründ allgemein und er glaube nicht, daß irgend ein Nachtheil daraus emp-funden worden könne ' Kern einziges Beispiel könne man anfuhren, dasieui menschliches Wesen während des Zeitraunies, m welcl,em die Rechts-Bill in wirkender Kraft gewesen - sieben und vierzig Jahre —um seinerreligiösen Meinungen willen von Aemtern ausgeschlossen worden. Soklar und umfassend in seinen Aussprachen sei der vierte.Abschnitt. Wennman also sieben »nd vierzig Jahre lang keinen Nachtheil empfunden habe,so werde man wohl keinen erfahren. Wenn er hierin Recht habe — undrr habe den Derrn sagen hören, dasi kein Nachtheil cmpsunden wordenivarum den» in die Eonstitution eine Verbesserung cinfilbren, welche viel-leicht wirkungslos sein möchte? Der Derr habe den Fall eines sperrn^ eines Jsracliten — erwähnt, welcher in Folge seiner religiösen Mei-nungen in Philadelphia nicht erwählt worden. Der Herr wurde, wie es'Weint, als Eandidat für einen Sil; im Dause der Repräsentanten, odersin Senate des StaateS, er (Hr.R.) wisse nicht für welches, vor dasVolk gebracht. Das Volk jedoch, wie es scheint, fand für gut, ihn nicht zu"wählen — ob um seines religiösen Glaubens, oder welcher andern Ur-sache willen, könne er nicht sagen. Aber er befand sich weder vor demvollziehenden noch dem gesetzgebenden Zweige des Staates wegen irgendnuer Stelle unter der Eonstitution. Er war vor dem Volke in dessen nr-Iprnnglicheu Versammlung. Diese Thatsachen entsprächen dem Falle'ua,t, welchen der Herr zn crwcisen beabsichte, um die Nothwendigkeit sei-"" Verbesserung darzntkun. Die istichtcrwählnng des Herrn in Plnla-oelpista könne man nicht wobl dem Nmstande beimcssen, daß er einendegeweien. Welcher Ursache music man seine Nichtcrwählung ^usifireibcn <Äenicr andern, als einer einzigen—einer Abqcneigtheit auf Seiten desVolkes ihn zu erwählen.