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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

Hr. R c a d erhob sich lediglich zu dem Zwecke, einen Irrthum zu be-richtigen, in welchen seiner Ansieht nach der Herr, der die Eommitteegeredet, verfiel, clö er angab, dafi kein Fall einer Unterdrückung unterdem Uten Artikel sich zugetrazen. Er (Hr.Read) könne sichnicht erinnern,daß in Bezug auf den besonderen Gegenstand des Aemter --Bekleidensirgend ein Nachtheil vorgckemen ; aber Nachtheil, Unschicklichkeit und Umterdrückung seien erfahren worden. Er sei der Ansicht, daß einige andereVorkehrungen in Bezug auf Geschworne und Zeugen in die Eonstitutsimeingeführt werden sollten. Er habe von einem Manne des Jüdische"Glaubensbekenntnisses gehört, welcher unter Strafandrohung vorgeladenworden, als Geschworner einem Verhöre beizuwohnen, welches an einemSamstage — seinem Sabbatbe stattfinden sollte. Der Mann weigertesich anfs Bestimmteste zu crscheinen, weil es sein Sabbath sei. Die Fvbge bicvon war, daß er mit einer Geld-, einer Gefängniß- oder sonstigenStrafe von der Eourt belegt wurde. Er (Hr. R.) dächte, der Fall fei lrtden Büchern zu finden, und wenn irgend einer der anwesenden HerrsNibm sagen könne, wo er ihn finden könne, so wolle er ihm danken. E»habe sich ein anderer Fall zugetragen, hinsichtlich dessen er die denklichlttErinnerung habe. Er sei mit allen Umständen bekannt. In einem derGcnckts-Distncte dieser Republik wohnte ein Herr, welcher an der Sp>^der Reckksgelebrten und der Gemeinheit stand, in deren Mitte er wohnte— wo die Eourt war. Er war ein durch seinen moralischen Weitbu»dseine glänzenden Einsichten ausgezeichneter Mann. lind dock verweigerete er einem Zeugen das Reckt, sein Zeugniß abzulegen, und zwar aus kenncm andern Grunde, als weil er zu einer Gesellschaft von Univcrsaliste"gehörte. Dieser Fall ereignete sich in Bradford Eaunty.

ErjsHr. R.) möchte die Glieder dieser ',Eonvcntion fragen, ob, waiMselche Falle unter unserer Eonstitntion sich zutragen, es nickt vollkonimc»einleuchte, daß irgend eine Vorkehrung dieser nun zu verbessernden Urkumdc einverleibt werden sollte, um die Bürger vor einer Wiederholung diesitHandlungen der Willkühr und llnterdrücknng zu bewahren ? Es sthc>>^ii m, daß die beiden von ibm erwähnten Falle grobe Verletzungen desGeistes unserer Institutionen, des Geistes und der Absicht unserer Eonst^nisten seien. Und er finde auch, dafi es eine unmittelbare Verletzung denGeistes der Eonstitntion der Ver. Staaten sei. Da solche Ereignisse,er ausführlich angegeben, sich zugetragen—da selche Nachtheile empfuchden worden, so wolle er es den Herren überlassen, ob es nicht billig ssbdafi sie einige weitere Vorkehrungen zur Leschntzung der Eewissensrccichund religiözen Gefühle einführten. " , f

Hr. Reigarl bemerkte, der Herr sei bei Anführung des von ihm mwabnten Falles in einen Irrthum gerathen, alö er znm Beweise, daß mEonstitntiön Verbesserung bedürfe, angab, daß ein Jude Befehl erhalte!-auf seinen Sabbattag in einer Juni ZU dienen. Er habe hierdurch ssMAbsiebt nicht erreicht, denn der Fall leide keine Anwendung. Alles, n'rin Bezug auf die Sache gesagt werden könne, sei, daß der Richter auf o>willknbrlicksic und nnterdrnckendste tllicffe verfahren labe. Die ^ l ' 1hatte ein Rccljt, Gehorsam gegen ihren Befehl und Besel,lufi zn gcbictc^-und dieses Reckt stand ihr als solcher zu, und war gänzlich nnabhängbl .der Eonstitntion, und auf keinerlei Weise mit derselben verknüpft- -Ger soeben bemerkt, so könnte höchstens dovon gesagt werden, daß ds eiwillkührlichc Ausübung der den Gerichtshöfen übertragenen Gewalt wa '