Band 
Band I.
Seite
279
JPEG-Download
 

279

Pennsylvauische Convention, 1837.

Und der andere Fall, auf welche» der Herr angespielt, sei genau von dem-selben Charakter. Er wolle es der Gesetz-Kenntniß des Herrn überlassen,wenn er sage, daß ein Mann, welcher in einem Gerichtshöfe verworfenwerde, aus gänzlich verschiedenen Gründen verworfen werde, aus Grun-de», welche 'keinen Bezug auf solche baden, welci'c unter der Staats-Eon-uNnrion geleistete Eide leiten. Die jetzt unter Erwägung bcstndlichc Eon-stitntion beschränke sich lediglich aufAmtö-Eide, und bade ganz und garvichts mit den Eiden zu tbnn, welche in Gerichtshöfen geleistet würden.

Unglaube eines Zeugen sei eine von den gesetzlichen Erfordernisseniur Aemrcr-Pekleidung gänzlich verschiedenen Sache.

Hr. R c a d stimmte mit dcni Herrn völlig übercin, daß die beiden von'»>« (Hrn. R e ad) angeführten Fälle durch eine willkuhrliche und durchdie Eonstitntion nicht gerechtfertigte Gewaltanmaßung bezeichnet seien.Aber er wolle auf den'Theil von des Herrn Argument verwegen, wormsr behauptet habe, daß kein Nachtheil stattgefunden. Er (Hr. ,R.) be-danpte, daß obschon die von ihm erwähnten Fälle durch die zetzige Con-stltution nicht gerechtfertigt würden, so zeige doch schon ihr bloßes Vor-handensein die Nothwendigkeit, einige weitere Vorkehrungen in un,ercr«arfiftcu Eonstitntion einzuschalten, m diese groben und schreienden Ge-wissens-Nerletzungen in der Folge zu verhüten.

Hr. E r a i g sagte, als die Convention gestern in Eommittee war, wur-^ gesagt, daß man keine Verbesserungen zu unserer Eonstitntion machenwüte, wen» diese Abänderungen nicht vortbeilhaft seien; ein allgemein^gestandener Grundsatz. Sicherlich sollte man daher keine Verände,

Sn ^ "'iserer Eonstitntion machen, welche zur Erzeugung wirklichenmadens geeignet wären, und er betrachte die jetzt angebotene Aerbessc-als unter diese Kategorie gehörend. Der Herr von Ehester (Hr.in V! ton) mag nicht bcabsichtcn, und, wie er hoffe, beabsichtigcte

der

fitnffr weiche ntcut an das dasein eines Gottes und eine,

I ^.^men Zustand von Belohnungen und Bestrafungen glauben,der rf!ivr 11111 die Frage, sollte diese Eonstitntion auf Grundst i )e b» l bcrllt > 1 ’ 11 / oder nicht ?—Auf jenen Grundsätzen,

That nicht, daß sein Vorschlag einen so weiten Umfang begreife,er nach seiner Ansicht thue. Wenn der Vorschlag «Mnommen wird,würde er den Artikel der Eonstitutton nt der Rechts-Lül aufheben,welcher einen Eid oder ohne feierliche Erklärung von Seiten -v.ercr crfor-H'.", welche die Beamten dieser Republik sind — und indem auf solcheäoege alle Einschränkungen wegsielen, würde der Weg zu Aemtern Man-ucrn offenstehen, welche nicht an das Dasein eines Gottes und einen zu-~ - ' - - - - * ■ anben. Es

Grundsätzen.)sätzen, wcl-

„ . alle Gesetze und Eonstitntionen dieses Landes bis auf die gegen-'artige Zeit anerkannt worden?

Hr. E. läugnete, daß er irgend einen Wunsch hege, besondere Sectenn unserer Eonstitntion begünstigt zu sehen—er wünsche nicht Kirche undI?wat zu vereinigen—er würde gegen irgend einen Vorschlag der Art1 m»nen. Unsere Eonstitntion erkennt keinen solchen Grundsatz an. Der^rr von Ehester (Hr. Darling ton) verwies auf den Fall einesni in Philadelphia. Mein Herr, ein Jude ist durch unsere Eonstitntionmit von Aemtern ausgeschlossen ; und eben so wenig ein Mahomcta-i ^ ist dem Glauben an Fortdauer nach dem Tode und an cm Hoch/ües Wesen zugethan. Cicero hatte durch die Kraft seines eigenen Gei-

kteisinnige Ansichten von

einer Fortdauer nach dem Tode, und hätte