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Peimsylvanischc Convention, 1837.
Hr. M c r e d i t h erklärte, daß das erste Verlesen in der Committcedes Ganzen geschehe, und das zweite dann erst, wann die Eommittee desGanzen die Verbesserungen berichtet. Vielleicht würde man endlich mitder Schicklichkeit der Regel allgemein zufrieden sein, von welcher die Fra-ge ausgegangen. Wenn es der Eommittee gelingen sollte, den Artikelnach der zweiten Verlesung ohne Verbesserung zu passtrcn, so würde dasdritte Verlesen unnöthig sein, und man würde über dessen Annahme ab-stimmen. Wenn indessen die von dem Herrn von Adams vorgeschlageneDcrfahrungsart befolgt werden sollte, nun dann würden die Herrn Zeithaben, über den Gegenstand nachzudenken und zu überlegen, und wirkönnten diesen Morgen zur Erwägung des vierten Artikels, wie in derLommittcc des Ganzen, schreiten.
. Hr. Jnge rso ll wünschte den Herrn, der soeben seinen Sitz wiederringenomm'e« zu fragen, ob, wenn irgend ein Artikel der Eonstitution,ohne verbessert worden zu sein, das zweite Verlesen passirt, es durchauskeinem Delegaten anders, als vermöge der Stimmen von zwei Drittelndes Körpers möglich sein sollte, eine nachmalige Erwägung der Frage zuerlangen?
Hr. M c r e d i t h erwiederte, daß das durch eine besondere Verordnungausgesprochene Gutachten der Eommittee über Regeln darauf hinauslaufedaß die Verbesserungen, welche zu jedem Artikel vorgeschlagen werdenmöchten, nur nach dem zweiten Verlesen desselben angeboten werden soll-en, wie in allen parliamcntartigen Körpern mir Bills verfahren >vcrde.besser würde es gewesen sein, die Regeln so abzufassen, daß die Vorkehr-ung getroffen worden wäre, daß über diejenigen Artikel nicht abgestimmti» werden brauchte, zu welchen die Committcen keine Verbesserungen ge-wacht hätten. Zu diesem Schlüsse sei er erst nacli der Berichterstattungder Eommittce über Regeln durch eigenes Nachdenken gekommen. Nachseiner Meinung sollte man in Zukunft allgemein bedenken, daß nachdemArtikel das zweite Verlesen passirt, ohne die allgemeine und cinstim-wigc Uebereinkunft der Convention keine Verbesserungen zu demselbenvorgeschlagen werden könnten. Wenn die Erwägung des Artikels vordsr Hand verschoben würde, so gewönne mau Zeit zum Nachdenken, undo>uc Abändernng in der Regel möchte, wenn nöthig erachtet, gemacht wer-ve„. (§r denke, daß der vom Präsidenten hinsichtlich der Auslegung derRegel erhobene Zweifel nicht nngcgründct, und welcher durch die Art ent-Itanden sei, in welcher die Regeln berichtet worden.
Hr. Carle bemerkte, daß, wenn man vermuthe, daß die vom Präsi-denten den Regeln untergelegte Bedeutung, welche ihm als die richtigescheine, zu irgend einer Unbequemlichkeit Veranlassung gebe» sollte, zur^erineidung dicjes Nachtbeils nichts Besseres gethan werden könne, alsliw, ^ogel vorzulegen—dieselbe einen Tag lang auf dem Tische liegen zuchjen, und alsdann anzunehmen. Er erkläre sich entschieden zu Gunsteny f von dem Herrn von Adams (Hrn. M' S ch e r r y) vorgeschlagenen^'U^bruugsart, und zwar aus den bereits angegebenen Grunde», weile Glieder in großer Ungewißheit schweben würden, welcher Artikel dennßkutlich einer besondern Verbesserung bedürfe. In der Committee, wel-J e s^od angehöre, herrsche Meinungsverschiedenheit unter denAr " darüber, ob gewisse Verbesserungen zu diesem, oder dem andernArtikel der Eonstitution gehören. Er denke nun, diese Unbequemlichkeit