Pemisylvam'sche Convcntton, 1837.
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CI1,cm ander» Gesichtspunkte. silach dieser Theorie soll das Volk im Fallj? 1 ' 11 'Wählämter» »her Appellationen von dem Senat entscheiden, da die-ss Körper nicht in seiner repräsentativen, sondern in seiner richterlichen^hgenschaft handelt, Ruu frage ich, ob irgend Jemand sagen wird, daßmeü cine schickliche Appellation sei? Dies führt zu Grundsätzen, deren-eskrührniig, wen» »ran sich ihnen nicht vorsichtig nähert, eben so bedenk-'ch als gefährlich ist- Es ist gefährlich, dem Volke irgend eine FähigkeitÜberhaupt abzuleugnen. Aber doch erkennt das Volk selbst cö an, daß esgewisse Dinge gibt, welche es nicht zu vollziehen wünscht, weil es sich dazuÄ'chhig fühlt; und gerade aus diesem Grunde bildete es eine aus fähigenAgentschaften bestehende Regierung, um für es das;» tlin», was es NichtP'-’nänlich für sich thun kann. Ist das Volk nicht fähig, die Verrichtungen^ouvernörs zu besorgen ? Ist es nicht fähig, die Verrichtungen des"ftesigebcnden Körpers zu besorgen ? Ist es nicht fähig, die Geschäftes,/ ^rrichtsbeamten zu besorgen? Run, die Antwort ist "ja". Dasist jur Selbstregieruug fähig. So ist jedes Indsviduum zur Selbst-^ glernng fähig, wenn ihm nicht der gewöhnliche Grad von Einsicht man-th"' Aber nimmt das Volk an, daß es mit seinen eignen Handen Allesyj} 1 r 1,11 n>ati nothwendig ist? Ist esnothwendig,daß man demselben in,,, m, dem ganzen Körper des Volkes, die Fähigkeit zuschreibt, Geseize^"'krrssen, zu richten, und die Urtheilssprüche zu vollziehen? Ist diesei>, , ^"-'utung von Selbstregierung in einer Republik? Wünscht irgendb„>-H ' n 1 !£ iu ' r Mann, daß man das Urtheil eines gerichtlichen TribunalesVnif Stinnnkasten des Volkes entscheiden lasse ? Wem wir von demw, ^e. Prnnsplvanieiis als zur Selbstregieruug fähig sprechen, so wollendi/sagen, daß es fähig ist, eine Regierung für sich zu bilden und..„.Gewalten dieser Regierung auf die zur Beförderung seines Glückesstiller Wohlfahrt bestgeeignetc "Leise in Ausübung zu bringen. Und^ en„ rs seine Regierung abzuändern wünscht, so ist es fähig, dies zu thun.Nai^« ,"e.Appellation von einemgerichtlich verfahrenden Tribunal au einAbstimmung verfahrendes Tribunal des Volkes —denn es kann di-biirt""^ seine andere Weise verfahren — würde in der That eine Mißge-solrn lJ * Clllcr Regierung, und in ihrem Resultate widernatürlich sein. Eineder EE Appellation liegt außer dem Bereiche der Frage. Ja, selbst mitv^^l-'chchränknng und Begrenzung, welche der Herr selbst ihr zu geben„nächst, ist sie durchaus unstatthaft, und noch einem andern Entwurfwürd- Appellation von dein Urthcilssprnchc des Senates
je» ./,'"eht über die von dem Senat entschiedene Frage sein. Sie würdeft,^. Aetheil in siner vollen Kraft und unaufgchobe» lasse». Der Ucber-iiberführt bleiben ; er wurde durch Verbrechen zu dem Amte,guadin ^ bedient, unfähig, und, obgleich ein unbegnadigtcr und einerBe-»nd b >t/'b unwürdiger Verbrecher, mit einem andern Amte belohntwäre j., 11tct werden. Dies würde eine Regelwidrigkeit sein, und esSind t! daß nichts Schlimmeres davon gesagt werden könnte,
den? "'w redlichen Männer zur Ledie»uiig öffentlicher Aemter zu fin-
?renge S,f l^Ä~^ c “ Clct,t 5 " ^'"äusig gesagt worden-laßt sich^wldunq vorberciw/ anwenden — über diese sind wir zur Ent-
Gerichts - Beamte>i^">?"2 ^^ralter, dem A-nte und der Dienstzeit11 will ich fem Wort sagen, bis diese Gegenstände