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Verhandlungen und Debatten.
Ich glaube (sagte Hr. 33.), daß ewige Veränderungen i» der Eonstit^tio» von der öffentlichen Meinung verlangt werden, und dienlich und bcwsun sein mögen;—nicht von jener Beschaffenheit, welche ihre wesentlich^und wicbtigen Principien angreift, sonder» Verbesserungen, welchesLange der Zeit und Veränderung der Umstände nöthig gemacht kabcn n>^gen. Diesen Zweck zu erreichen, werde er den Freunden gemäßigter Mform, wie man sie nenne, wenigstens in so weit sich anschließen, als erz»verstehen gegeben.
Hr. W o od w ard sagte, wenn nicht seine Vorgänger in dieser Dcbuhte von der nun vor der Eommitee befindlichen Frage weit abgesciMWwären, so wurde er die Eommittec mit keinen Bemerkungen belästigt Wben. Gegenstände von großer Wichtigkeit seien gelegentlich in diese Dhatte gezogen worden, in deren Bezug er cö als eine Psticlü gegenKonstituenten betracbte, seine Ansichten mitzntbeilen, und zu dickem Z>^cke babc er sich erhoben, mehr als in der Absicht, irgend etwas zu ß cntLichte beizutragen, welches Andere über den uns unmittelbar vorliegende»Gegenstand verbreitet hätten. Verschiedene Herren haben es nnterno»^mcn, die Quellen und den Gewalt-Umfang dieser Convention zu prttft'hund haben von dem Volkswillen in Bezug auf deren Znsa»ii»eubernf>Egesprochen, und da ich die über diese Gegenstände vorgebrachten Mein»»'gen nicht theilen kann, so wünsche ich die Gründe meiner entgegengescl'!^Ansichten zu erläutern z ehe ich aber dies thue, wird es vielleicht schicksimsein, daß ich meine Ansichten über den uns unmittelbar und ursprünglichvorliegenden Gegenstand an den Tag lege.
Die MeKrbcit der Eommittee über den vierten Artikel bat einen Bcri^erstattet, welcher aus der, Anklagen vor dem Senate betreffenden islanls,die Worte "zweier Drittheile" auszustreichen und "einer Mehrheitcinzustbaltcn vorschlägt, so daß der Abschnitt laute wie folgt: "Alle 3Wklagen von Beamten sollen vor dem Senate verhört werden. Wc"» dsSenat zu diesem Zwecke in Sitzung ist, so soll er es auf Eid oder ftierl'^Erklärung sein. Niemand soll ohne dicUcbercinstimung einerMebrbeit Vanwesenden Glieder schuldig gefunden werden." Für jetzt tragekein Bedenken, mich gegen den Lommittee-Bericht, und für die Beibeb^tnng des Artikels, wie er in der Konstitution steht, zu erklären. Ich »Efür jetzt, weil im Fortgangc unserer Berathungen Umstände sich et 'eignen mögen, welcsse mich zur Veränderung der Stimme, die ich jetzt Lgeben bereit bin, veranlassen mögen. Wir mögen es nöthig siiidc»,diesen Artikel später zurückzukommen und denselben in verstbiedeiie» A"»sichten zu modifieiren und abzuändern.
Man hat vorgeschlagen, ein neues Aint in deni Vollziehendenrungs-Fach einzuführen, nämlich das eines Gonvernör-Lientenants, u'tcher das Amt des Gonvernörs bei dem Tode, der Amts-Riederlegnng W
ein
nöthig sein, Vorkehrung zutreffen, daß der Obcrrichter oder irgendanderer Gerichtsbeamter den Vorsitz in dem Senate führen soll, wenn, ^Gouvernör vor demselben angeklagt werden inag. Der Grund, wel«.eine ähnliche Vorkehrung i» der Vereinigten Staaten EonstitntioN her»führte, war vermuthlich der, weil der Vicc - Präsident, als Vorsitze«^