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Verhandlungen und Debatten.
freunde aus Phil.idelpliia (Hrn. C !, a » n c e s>) dargelegt, imd gegt»ihre Popularität, so wic sie von dem Vorsitzenden Beamte»' (Hrn. S c v ';] e a n f) und dem achtbaren Richter (Hrn. Hop kill soll) geäußertworden. Er (Hr. I.) sei, mit Ebrerbietung, ganz verschiedener siZieinnnßvon dem letzteren Mitgliede, wenn dasselbe eine allgemeine Uebersicht desEonstitution bei der anhängigen Frage unschicklich finde. Im Gegenthe»le, er könne nicht einsehen, wic man irgend einigen Theilen der Eonfl!^tion könne Gerechtigkeit widerfabren lassen, ohne dieselbe als ein Ganzeszu bett achten. Wenn wir, anstatt einer RegierungSverfassnng eine"Menschen zusammensetzten, würde es zweckmäßig sein, zuerst bei eine'"Finger oder einer Zehe sich aufzuhalten, ohne Rücksicht auf den ganzesKörper ? Die Fragen, kraft welcher Autorität wir hier, und was wir z»tbnn ermächtigt sind, sind als unumgängliche Einlcitnngspuncte von vo^züglicher Wichtigkeit. Es ist geleugnet worden, daß eine Mchrbeit desVolkes diese Eonvention begehrte, weil vierzig Tausend nicht iiber du'Frage stimmten: sie seien wenigstens gleichgültig dagegen gewesen, saß?'der gelehrte Richter. Wenn dies der Fall ist (sagte Hr. I.) so beweises die Nothwendigkeit einer Reform; denn wenn so viele Leute größeresVerlangen baben, für einen Gonvernör, als für eine Eonstitution zu sti»^men, so zeigt eS, daß Patronatrecht, Einfluß und Amt wirksamer sind,jene Liebe zur Regicrungs-Verfassnng, welcher alles Andere untcrgeerftnet sein sollte. Von den acht Gouvernören unter der gegenwärtigen Eo>^stitution hatten sich wenigstens drei bei ihrer Erwählung zu einer Rcft't»verpflichtet. Sie entdeckten aber nach der Wahl, daß ihre verschiede»^Verwaltungen nicht die recl,te Zeit dazu seien. So daß die Reforin-Fesge dem Volke immer mit dem ganzen Gegengewichte des Wunsches »’'des Patronatrechtes des Gouvernörs vorgelegt wurde. Viele, weicht»»Gunsten gemäßigter Reform waren, fürchteten irgend eine Verändern»^weil leicht zu viel gescheben möchte, und solchergestalt konnte die wirkst^Absicht des Staates niemals aus den Stimmen erhellen. Das achtbarGlied von Lancastcr (Hr. R c i g a r t) habe mit seiner freimüthigEinräumung der Machtvollkommenheiten eine Mißbilligung jenes 'calismns verbunden, gegen welchen, seiner Meinung nach, das Volk Pe"'(splvaniens abgeneigt sei; und es möchte sein, daß 'das bloße Wort Z»nein Gegenstände des Tadels geworden. Aber die Sache sei in der T»rnichts mehrmals Amerikanischer Rcpublikanismus, oder eine Vorliebe !eine völlig populäre Negierungs-Verftissnng. R'ach dem sehr bündjöArgumente des Herrn von Luzerne (Hrn. W vodward) fühle er (?-'I.) jedoch, daß es ihm nicht frei stehe diesen Theil der Erörterung we>zu entwickeln. Er sei von seinem Freunde aus Philadelphia cingesbworden, welcher seitdem seine ersten Andeutungen hinweg erläutertDer Herr will nichts als die Stimme des Bockes zum Zeichen seines rv ^lens ännchmen; und er hat Recht. Aber was spricht seine StimmeSicherlich irgend eine Mehrheit, sei sie größer oder geringer, Würbe s,gelehrte Richter das Urtheil einer Eonrt, welches irgend ein großes c ‘stitutionellcs Princip entscheidet, als entkräftet betrachten, weil es dastheil einer bloßen Mehrheit der Eonrt ist? Amerikanische Abkömmt ^jener Englischen Stammväter, welche die Reform von 1688, die von l/ L,die Eonstitutiouen von 1776, und 1787 vollbrachten, mit der Gewalt, ‘fltegierungs-Verfassung zu bilden, wann und wie sie für gut fanden, rc^ton im Angesicht von sechs und zivauzig Eonstitntioven von sechs und z